Der Halbjahresscheck im Minijob: So melden Sie schwankenden Verdienst

Der Lohn Ihrer Haushaltshilfe ist nicht jeden Monat gleich? Mit dem Halbjahresscheck können Sie jetzt ganz einfach den schwankenden Verdienst Ihres Minijobbers oder Ihrer Minijobberin melden.

So hilft Ihnen der Halbjahresscheck

Der Name ist Programm: Mit dem Halbjahresscheck der Minijob-Zentrale können Sie den Verdienst Ihrer Haushaltshilfe für ein halbes Kalenderjahr melden – wenn dieser monatlich variiert.

In unserem Online-Formular wählen Sie einfach aus, für welches Halbjahr Sie den schwankenden Lohn Ihres Minijobbers oder Ihrer Minijobberin melden wollen. Dann tragen Sie den jeweiligen Verdienst für die einzelnen Monate ein. So spart Ihnen der Halbjahresscheck langfristig Zeit, denn Sie müssen nicht mehr für jeden Monat einen einzelnen Folgescheck einreichen.

Das brauchen Sie für den Halbjahresscheck

Diese Informationen werden im Formular abgefragt:

Ihre Betriebsnummer und E-Mail-Adresse

Rentenversicherungsnummer und Name Ihrer Haushaltshilfe

Beschäftigungszeitraum

Der monatliche Verdienst für das zurückliegende Halbjahr

Kein Halbjahresscheck ohne Haushaltsscheck

Bitte beachten Sie: Den Halbjahresscheck können Sie nur nutzen, wenn Sie Ihre Haushaltshilfe bereits mit dem Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale angemeldet haben. 

Zum Haushaltsscheck

Zum Online-Halbjahresscheck

Halbjahresscheck auch per Post möglich

Eine Person schiebt einen Brief in einen gelben Briefkasten.

Sie möchten den Halbjahresscheck für Ihre Haushaltshilfe lieber per Post schicken? Kein Problem! Am Ende dieser Seite finden Sie das Formular zum Download als PDF-Datei. Einfach ausdrucken, ausfüllen und an folgende Adresse schicken:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Minijob-Zentrale

45115 Essen

Sie haben uns, die Minijob Zentrale, bereits im Haushaltsscheck darüber informiert, dass Ihre Haushaltshilfe einen monatlich schwankenden Lohn erhält? Dann bekommen Sie den Halbjahresscheck automatisch von uns per Post geschickt. Möchten Sie die Meldung zukünftig lieber online machen, geben Sie uns einfach telefonisch unter 0355 2902-70799 Bescheid oder senden Sie eine E-Mail an minijob@minijob-zentrale.de

Welche Verdienstschwankungen sind erlaubt?

Grundsätzlich ist es kein Problem, wenn ihr Minijobber oder Ihre Minijobberin im Haushalt monatlich unterschiedliche Löhne erhält. Wichtig dabei ist aber, dass die jährliche Verdienstgrenze nicht überschritten wird. Schwankt der Lohn Ihrer Haushaltshilfe zu stark, kann sich dies auch auf den Minijob auswirken.

Mehr zu den Zeit- und Verdienstgrenzen im Minijob

Downloads und Infomaterial

Wollen Sie den Halbjahresscheck per Post einsenden, können Sie sich hier das Formular herunterladen. In unserer Broschüre "Minijobs im Privathaushalt" finden Sie alle wichtigen Informationen und Vorteile auf einen Blick.