Häufige Fragen zu Unfallversicherung und Minijob

Sie haben Fragen zu Unfallversicherung und Minijob? Hier erhalten Sie die häufigsten Antworten.

Alle Fragen zu Unfallversicherung und Minijob

Welchen Schutz bietet die gesetzliche Unfallversicherung für Minijobber?

Minijobberinnen und Minijobber im Gewerbe und im Privathaushalt sind gesetzlich unfallversichert. Im Fall eines Arbeitsunfalls, Arbeitswegeunfalls oder einer Berufskrankheit greift die Unfallversicherung und entschädigt den Verletzten sowie Angehörige. Sie übernimmt zum Beispiel Behandlungs- und Transportkosten sowie Arznei- und Hilfsmittel.

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Was muss der Arbeitgeber eines Minijobbers in die gesetzliche Unfallversicherung zahlen?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im gewerblichen Bereich zahlen Sie einen individuellen Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser richtet sich nach dem Verdienst Ihrer Beschäftigten und dem Grad der Unfallgefahr. Im Privathaushalt beträgt der Beitrag zur Unfallversicherung 1,6 Prozent des Verdienstes Ihres Minijobbers.

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Sind Haushaltshilfen automatisch unfallversichert?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt müssen Sie sich nicht um die Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe bei der Unfallversicherung kümmern. Die Minijob-Zentrale übernimmt die Anmeldung für Sie. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im gewerblichen Bereich müssen Sie ihre Minijobber selbständig bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. 

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Wer haftet für einen Arbeitsunfall, den der Minijobber hat?

Bei einem Arbeitsunfall im Minijob sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vor Ansprüchen des oder der Verunfallten geschützt. In der Regel haften nicht die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber, sondern die gesetzliche Unfallversicherung. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haften Sie nur bei einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Arbeitsunfall.

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Wie melde ich einen Arbeitsunfall beim Minijob im Haushalt?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt müssen Sie einen Arbeitsunfall Ihrer Haushaltshilfe der gesetzlichen Unfallversicherung melden. Dies gilt für alle Arbeitsunfälle, bei denen ärztliche Hilfe in Anspruch genommen wurde. Für die Anzeige des Arbeitsunfalls wenden Sie sich am besten direkt an Ihre zuständige Unfallkasse.

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Wer haftet für Schäden, die ein Minijobber im Haushalt verursacht?

Arbeitgeber tragen in der Regel das Schadensrisiko. Haushaltshilfen können für von ihnen verursachte Schäden nur haftbar gemacht werden, wenn sie den Schaden schuldhaft verursacht haben. Privathaushalte sollten ihre Haushaltshilfe daher im Vorfeld auf mögliche Gefahren aufmerksam machen und so dafür sorgen, dass ein Schaden erst gar nicht entsteht.

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Sind Haushaltshilfen auf dem Weg zur und von der Arbeit unfallversichert?

Bei der Minijob-Zentrale angemeldete Haushaltshilfen sind bei allen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und auf allen damit zusammenhängenden Wegen gesetzlich unfallversichert. Die Unfallversicherung greift auch auf dem direkten Weg von ihrer Wohnung zum Minijob und zurück. Private Tätigkeiten während der Arbeitszeit sind jedoch nicht versichert.

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Wie erfahre ich, welche Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft für Minijobber zuständig ist?

Die Minijob-Zentrale teilt Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt mit, welche Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist. Die Adresse des zuständigen Unfallversicherungsträgers können Sie dem Abgabenbescheid entnehmen, den Sie halbjährlich von der Minijob-Zentrale erhalten.

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