Egal ob im Gewerbe oder im Privathaushalt: DieAnmeldung des Minijobs hat für Arbeitgeber und auch für Minijobber Vorteile! Und es geht einfacher, als Sie vielleicht denken. Hier finden Sie alles zum Thema Anmeldung im Überblick.
Warum den Minijob anmelden?
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sind verpflichtet, ihre Minijobber anzumelden und monatliche Abgaben zu zahlen. Wir, die Minijob-Zentrale, sind die zuständige Einzugsstelle für alle Minijobs in Deutschland. Ob kurzfristige Beschäftigung oderMinijob mit Verdienstgrenze: Das Anmeldenmachen Sie bei uns.
Wie genau der Minijob angemeldet wird, wie hoch die Abgaben sind und wann sie bezahlt werden, ist unterschiedlich. Jenachdem, ob es sich um Minijobs imGewerbeoder imPrivathaushalthandelt.
Stimmt gar nicht! Die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale können Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen komplett online durchführen. Sie wollen einen gewerblichen Minijob anmelden? Die elektronische Ausfüllhilfe sv.net ist eine Möglichkeit das zu tun.
Für Privathaushalte geht's besonders einfach: Sie füllen den Haushaltsscheck aus – das ist ein einseitiges Formular. Alles Weitere erledigt die Minijob-Zentrale.
Wenn Sie Ihre Haushaltshilfe nicht anmelden, ist das illegal und Schwarzarbeit. Wegen dieser Ordnungswidrigkeit müssen Sie mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro rechnen. Bei einem Unfall kann die Unfallversicherung die ärztlichen Behandlungskosten von Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber zurückfordern, wenn der Minijob nicht angemeldet ist.
Für die Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe benötigen Sie eine Betriebsnummer für Ihren privaten Haushalt. Haben Sie noch keine Betriebsnummer, lassen Sie dieses Feld bei der Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe auf dem Haushaltsscheck frei. Die Minijob-Zentrale vergibt eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese per Post mit.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie die Anmeldung Ihrer Minijobber spätestens 6 Wochen nach dem Beginn des Minijobs bei der Minijob-Zentrale vornehmen.
Bestimmte Branchen sind aber zu einer Sofortmeldung verpflichtet. Die Sofortmeldung müssen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung abgeben.
Die Versicherungsnummer erhält seit 2005 jeder Bürger bei seiner Geburt. Sie gilt ein Leben lang. Haben Sie also noch keinen Versicherungsnummernachweis (oder früher Sozialversicherungsausweis) mit Ihrer Versicherungsnummer, erhalten Sie diese automatisch von der Deutschen Rentenversicherung, wenn Sie zum ersten Mal eine Beschäftigung aufnehmen.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt müssen Sie bei der Anmeldung eines Minijobbers immer Ihre Steuernummer im Haushaltsscheck angeben. Dies ist unabhängig davon, für welche Art der Besteuerung des Minijobs Sie sich entscheiden. Ihre Steuernummer können Sie Ihrem letzten Steuerbescheid entnehmen.