Minijob-Checker für Haushalte

Minijob im Haushalt oder doch eher eine Gefälligkeitsleistung unter Nachbarn? Mit dem Minijob-Checker finden Sie heraus, ob Sie Ihre Helferin oder Ihren Helfer im Privathaushalt mit dem Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale anmelden müssen.

So funktioniert der Minijob-Checker für Haushalte

Um zu überprüfen, ob es sich in Ihrem Fall um einen meldepflichtigen Haushaltsjob oder um eine reine Hilfeleistung handelt, beantworten Sie einfach die Fragen im Minijob-Checker. Mit Klick auf das kleine "i" hinter jeder Frage erhalten Sie Hinweise, die Ihnen bei der Beantwortung helfen.

Es ist wichtig, dass Sie den Check für den Haushaltsjob durchführen. Denn wenn Sie einen Minijobber oder eine Minijobberin in Ihrem Haushalt beschäftigen, gilt es diese mit dem Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Das heißt, Ihre Haushaltshilfe übt entweder einen Minijob mit Verdienstgrenze oder eine kurzfristige Beschäftigung bei Ihnen aus. 

Ihre Angaben

Die Tätigkeit ist nicht nur eine Gefälligkeitsleistung?

Klären Sie zuerst den Grund für die Tätigkeit. Handelt es sich um ein Beschäftigungs- /Arbeitsverhältnis oder einen Gefälligkeitsdienst.

Bei einem Beschäftigungsverhältnis stehen wirtschaftliche Überlegungen im Vordergrund. Die Tätigkeit ist aus Sicht der hilfeleistenden Person in erster Linie darauf ausgerichtet, Geld zu verdienen.

Geht es nicht vornehmlich um Gelderwerb, sondern darum, jemandem zu helfen, nennt man das Gefälligkeitsleistung. Das ist insbesondere der Fall bei:

  • Hilfeleistungen durch Freunde oder Angehörige
  • Gefallen
  • Nachbarschaftshilfe

Auch wenn sich die andere Person für die Tätigkeit mit einem angemessenen Geldbetrag bedankt – es bleibt eine Gefälligkeitsleistung.

Handelt es sich um eine abhängige Beschäftigung?

Sie können den Haushaltsscheck nur für abhängige Beschäftigungen nutzen. Daher müssen Sie vorab prüfen, ob die Dienstleistung in Ihrem Haushalt abhängig und nicht etwa im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit erbracht wird.

Sie können den Haushaltsscheck nur nutzen, wenn Ihre Haushaltshilfe abhängig beschäftigt ist. Eine selbstständige Tätigkeit kann kein Minijob sein. Daher prüfen Sie bitte vorab, ob es sich bei der Dienstleistung in Ihrem Haushalt tatsächlich um eine abhängige Beschäftigung handelt.

Die Merkmale einer abhängigen Beschäftigung und einer selbstständigen Tätigkeit finden Sie hier

Handelt es sich um haushaltsnahe Tätigkeiten?

Haushaltsnahe Tätigkeiten sind alltägliche Arbeiten in der Wohnung, die normalerweise durch im Haushalt lebende Personen erledigt werden. Kochen, Putzen, Einkaufen und Gartenarbeit zählen ebenso dazu wie die Betreuung von Kindern, Kranken sowie alten und pflegebedürftigen Menschen – oder auch von Tieren.
Übersicht der haushaltsnahen Tätigkeiten