Minijob-Checker für Haushalte

Minijob im Haushalt oder doch eher eine Gefälligkeitsleistung unter Nachbarn? Mit dem Minijob-Checker finden Sie heraus, ob Sie Ihre Helferin oder Ihren Helfer im Privathaushalt mit dem Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale anmelden müssen.

Gut zu wissen

Minijobber und Minijobberinnen dürfen durchschnittlich im Monat nicht mehr als 556 Euro verdienen. Auf ein Jahr gerechnet sind das bis zu 6.672 Euro.

So funktioniert der Minijob-Checker für Haushalte

Um zu überprüfen, ob es sich in Ihrem Fall um einen meldepflichtigen Haushaltsjob handelt, beantworten Sie einfach die Fragen im Minijob-Checker. Zu jeder Frage erhalten Sie Hinweise, die Ihnen bei der Beantwortung helfen.

Ihre Angaben

Frage 1

Ist die Tätigkeit mehr als eine Gefälligkeitsleistung?

Handelt es sich um ein Beschäftigungsverhältnis oder einen reinen Gefälligkeitsdienst?


Wenn die Person die Tätigkeit vor allem ausübt um Geld zu verdienen, spricht man von einem Beschäftigungsverhältnis. Geht es in erster Linie darum jemandem zu helfen, nennt man das Gefälligkeitsleistung. Das ist insbesondere der Fall bei:

  • Hilfe von Freunden, Verwandten oder Personen, die mit Ihnen in einem Haushalt leben
  • Nachbarschaftshilfe

Auch wenn sich die andere Person für die Tätigkeit mit einem Blumenstrauß oder einer angemessenen finanziellen Anerkennung bedankt, bleibt es eine Gefälligkeitsleistung.