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Wir rufen Sie gerne montags bis freitags zwischen 7:00 und 17:00 Uhr zurück.

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Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber: Für die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahrens mit der Minijob-Zentrale benötigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine achtstellige Betriebsnummer. Wenn noch keine Betriebsnummer vergeben wurde, muss diese beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Bei Minijobs in Privathaushalten, die im Haushaltsscheck-Verfahren zu melden sind, vergibt die Minijob-Zentrale die Betriebsnummer, sofern noch keine vorhanden ist. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber: Die Betriebsnummer Ihres Beschäftigungsbetriebes entnehmen Sie bitte der von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber ausgestellten Meldebescheinigung.

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