Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern 

Nutzen Sie den Arbeitgeberservice der Minijob-Zentrale und beantragen Sie schnell und einfach online Ihre Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB). Hierfür füllen Sie das Formular mit Ihren Angaben wie dem Firmennamen und der Betriebsnummer aus und schicken es ab. Nur wenige Tage später landet die UB dann per Post in Ihrem Briefkasten.

Tipp: Noch schneller geht es elektronisch – über einen maschinellen Datensatz. So können Sie den Antrag direkt aus Ihrem Lohnabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal an die Minijob-Zentrale übermitteln. Die Bescheinigung wird als PDF-Dokument auf gleichem Wege bereitgestellt. Alle Informationen dazu finden Sie in unserem Magazin-Artikel „Unbedenklichkeitsbescheinigung für Arbeitgeber – So geht’s“.

Ihre Eingaben

Eine UB bestätigt, dass Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin zuverlässig sind. Das bedeutet, dass Sie die Sozialabgaben für Ihre Minijobber und Minijobberinnen pünktlich zahlen, Beitragsnachweise rechtzeitig eingehen und Ihr Beitragskonto keine Rückstände aufweist. Die Bescheinigung beinhaltet auch, wie viele angemeldete Minijobber Sie beschäftigen. Für Arbeitgeber von Minijobbern ist die Minijob-Zentrale für die Ausstellung zuständig.

Eine UB wird meist benötigt, wenn Sie sich für einen öffentlichen Auftrag bewerben wollen. Für Aufträge aus dem Ausland gibt es die Bescheinigung auch in englischer Sprache.

Antrag auf regelmäßige Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung 

Sie benötigen regelmäßig eine UB? Dann haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Füllen Sie den Antrag auf regelmäßige Ausstellung aus und übermitteln Sie ihn als Anhang über unser Kontaktformular.
  • Oder nutzen Sie auch dafür die elektronische Beantragung per Datensatz direkt über Ihr Lohnabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal.