Mutterschutzrechner

Wenn Ihre Minijobberin Nachwuchs erwartet, dürfen Sie diese als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin in einem bestimmten Zeitraum nicht beschäftigen. Die genauen Fristen vor und nach der Geburt des Kindes können Sie in wenigen Schritten mit dem Mutterschutzrechner der Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See herausfinden.

So funktioniert der Rechner

Um die Fristen für den Mutterschutz Ihrer Minijobberin zu berechnen, brauchen Sie nur wenige Angaben:

  • Mit dem voraussichtlichen Geburtstermin können Sie die Mutterschutzfrist vor und nach der erwarteten Geburt vorläufig berechnen.
  • Kommt der Nachwuchs doch nicht zum errechneten Termin? Dann können Sie mit dem tatsächlichen Entbindungstag nach der Geburt noch einmal berechnen, wie sich die geplante Mutterschutzfrist nun verschiebt.

Geben Sie diese zwei Angaben in die dafür vorgesehenen Felder ein und klicken Sie auf "Berechnen". Das Ergebnis des Mutterschutzrechners können Sie sich als PDF-Dokument abspeichern oder direkt ausdrucken. Auf der Ergebnisseite finden Sie auch generelle Informationen zu den Mutterschutzfristen, dem Tag der Entbindung und zu Besonderheiten bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten und Kindern, die mit Behinderung geboren werden.

Mutterschutz im Minijob – Arbeitgeber zahlen Zuschuss

Während des Mutterschutzes gleichen das Mutterschaftsgeld und Ihr Zuschuss den ausgefallenen Lohn Ihrer Minijobberin teilweise aus. Sie möchten wissen, wie hoch Ihr Anteil dabei ausfällt? Mit unserem Rechner finden Sie es heraus.

Zum Rechner: Zuschuss Mutterschaftsgeld