Feststellung der Umlagepflicht im Minijob
Wenn Minijobber und Minijobberinnen krank werden, haben sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Arbeitgeber, die die Umlage 1 zahlen, bekommen 80 Prozent ihrer Aufwendungen für die Lohnfortzahlung erstattet. Doch nicht jeder Arbeitgeber ist zur Zahlung verpflichtet und profitiert vom Ausgleichsverfahren: Entscheidend ist die Anzahl Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ob Sie als Arbeitgeber am Umlageverfahren für die U1 teilnehmen, können Sie mühelos mit diesem Tool bestimmen.
So erhalten Sie in nur wenigen Schritten Ihr Ergebnis:
Das Ergebnis erfahren Sie in folgenden Schritten:
- Tragen Sie das Jahr für die Beurteilung in das dafür vorgesehene Feld ein.
- Beantworten Sie die vier Fragen, indem Sie bei jeder die Schaltfläche "Ja" oder "Nein" auswählen.
- Klicken Sie nun auf "Weiter". Danach erscheint das Ergebnis zur Umlagepflicht im Minijob am oberen Bildschirmrand der Website.
Ausführliche Informationen zur Umlagepflicht im Minijob erhalten Sie auf den Seiten zur Arbeitgeberversicherung im Haushalt und zur Arbeitgeberversicherung im Gewerbe.