Rechner: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Wenn Ihre Minijobberin schwanger ist, kann sie Anspruch darauf haben, dass Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin während der Schutzfristen einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Minijob im Privathaushalt oder im Gewerbe handelt. Ihren Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu berechnen, ist nicht schwer. Mit dem Rechner der Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See geht es in wenigen Schritten.
Arbeitgeber bekommen den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erstattet
Sie denken, dass Ihnen hohe Kosten entstehen, wenn Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin für das Mutterschaftsgeld Ihrer Minijobberinnen zuzahlen? Keinesfalls, denn sie nehmen automatisch am Umlageverfahren U2 der Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See teil. Dort können Sie die vollständige Erstattung Ihres gezahlten Zuschusses beantragen. Wollen Sie mehr dazu wissen? Bei der Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See finden Sie alle Infos.
So funktioniert der Rechner
Mit wenigen Klicks können Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin einer Minijobberin Ihren Zuschuss zum Mutterschaftsgeld berechnen. Dazu brauchen Sie folgende Angaben aus den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten vor der Mutterschutzfrist:
- Die Höhe des Nettogehalts Ihrer Minijobberin
- Die Höhe des Nettogehalts Ihrer Minijobberin aus weiteren Arbeitsverhältnissen
- Die Summe der Kalendertage in diesen Kalendermonaten (89 bis 92 Tage)
Und schon kann es losgehen!
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld berechnen – in nur 5 Schritten
- Wählen Sie zuerst die Summe der Kalendertage der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Mutterschutzfrist aus.
- Geben Sie dann für den ersten Monat das Nettogehalt Ihrer Minijobberin in Ihrem gemeinsamen Arbeitsverhältnis ein.
- Danach geben Sie das Nettogehalt Ihrer Minijobberin in ihren weiteren Arbeitsverhältnissen für den gleichen Monat an.
- Springen Sie nun mit den Pfeiltasten zum nächsten Monat und wiederholen Sie die Schritte für den zweiten und dritten Monat der Berechnung.
- Ist alles korrekt eingetragen? Dann klicken Sie auf "Berechnen". Sie erhalten sofort Ihr Ergebnis über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für Ihre Minijobberin. Speichern Sie sich das Ergebnis als PDF-Dokument ab oder drucken Sie es direkt aus.