Minijobber haben einen Anspruch auf eine finanzielle Absicherung bei Mutterschaft. Mit dem
Antrag auf Erstattung Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (U2) oder dem
Erstattungsantrag Beschäftigungsverbot (U2) können sich Arbeitgeber von Minijobbern im Privathaushalt die Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft erstatten lassen.