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Eine Unfallversicherung für die Haushaltshilfen, niedrige Abgaben und Steuerersparnis für Arbeitgeber und all das mit wenig Papierkram: Die Anmeldung einer geringfügig beschäftigten Haushaltshilfe hat viele Vorteile für private Arbeitgeber und Minijobber - sprichwörtlich gewinnen also beide Seiten.
Finden Sie heraus, wie Sie aus der Minijob-Anmeldung Ihre persönliche Win-Win-Situation machen!
Sie haben erfolgreich eine Haushaltshilfe gefunden, die Sie regelmäßig im Haushalt unterstützt? Herzlichen Glückwunsch, der erste Schritt zur Win-Win-Situation ist erledigt!
Als Nächstes folgt die Anmeldung, mit der beide Seiten abräumen. Denn: In Deutschland müssen alle Haushalte ihre Haushaltshilfe anmelden, wenn sie vergütet wird und nicht selbst Angehöriger dieses Haushalts ist. Beide Seiten räumen mit der Anmeldung eine Reihe von Vorteilen ab. Welche das zum Beispiel für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind? Lesen Sie selbst:
Aufwendungen für Haushaltshilfen können Arbeitgeber als "Haushaltsnahe Aufwendungen" in der Steuererklärung angeben.
Von den tatsächlichen Kosten bis maximal 2.550 Euro dürfen Sie 20 Prozent – also bis zu 510 Euro pro Jahr – von Ihrer Einkommenssteuerschuld abziehen.
Kosten für die Kinderbetreuung können Arbeitgeber als "Sonderausgaben" in der Steuererklärung angeben.
Eltern können Kinderbetreuungskosten zu 80 Prozent (bis max. 4.800 Euro pro Jahr und Kind) geltend machen.
Mit der Anmeldung wird der Job Ihrer Haushaltshilfe erst legal und Sie können den Steuervorteil von bis zu 510 Euro bei der Steuererklärung geltend machen.
Vor dem Steuervorteil stehen zunächst jedoch die Abgaben, die für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber fällig werden. Die genaue Höhe können Sie ganz leicht selbst berechnen, nämlich mit dem praktischen Haushaltsscheck-Rechner. Gut zu wissen: Er rechnet Ihnen auch Ihren Steuervorteil gleich mit aus:
Haushaltsscheck-Rechner
Im besten Fall ist die Anmeldung bereits beim Kennenlernen von Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und Haushaltshilfe Thema.
Alle Angaben, die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen zur Anmeldung brauchen, finden Sie in der praktischen Checkliste.
Die Anmeldung der Haushaltshilfe erledigen Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber am einfachsten bequem online über den Haushaltsscheck. Dort tragen Sie einfach die benötigten Angaben ein. In diesem Video erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie die Online-Anmeldung funktioniert.
Alternativ ist die Anmeldung auch per Telefon oder postalisch möglich.
Sie erreichen unser Service-Telefon 24 Stunden am Tag unter 0355 2902-70799.
Für die Anmeldung per Post drucken Sie den Haushaltsscheck (Hier geht es zum Download) aus und senden ihn an:
Minijob-Zentrale
Die Anmeldung der Haushaltshilfe ist damit für Sie erledigt. Sie bekommen von der Minijob-Zentrale eine Betriebsnummer zur weiteren Bearbeitung der Anmeldung oder auch für Rückfragen oder Änderungen zugeschickt.
Der Verdienst der Haushaltshilfe, die Bankverbindung oder die Kontaktadresse ändert sich? Änderungen können Sie ganz bequem online über den Änderungsscheck mitteilen.
Sollte der Verdienst Ihrer Haushaltshilfe nur in größeren Abständen, also nicht jeden Monat schwanken, können Sie dies mit dem Online-Halbjahresscheck melden.
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Anmeldung online, per Telefon oder postalisch
45115 Essen
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Änderungen oder schwankenden Verdienst mitteilen
Zu wenig Informationen, zu hohe bürokratische Hürden oder Angst vor zu hohen Abgaben: Die Gründe, aus denen Haushaltshilfen skeptisch gegenüber der Anmeldung ihres Jobs im Privathaushalt sind, sind denkbar vielfältig.
Viele Sorgen lassen sich aber mit Informationen und Gesprächen bereits auflösen. Folgende drei Argumente für die Anmeldung sollte jede Haushaltshilfe kennen:
Es ist möglich, dass der Bruttolohn von Ihnen als Haushaltshilfe dem Nettolohn entspricht. Hierfür muss zum Einen die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die Pauschsteuer von zwei Prozent übernehmen und nicht auf die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer abwälzen und zum Anderen müssen Sie als Haushaltshilfe die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen. In diesem Fall entspricht dann brutto = netto.