In wenigen Schritten zur Anmeldung der Haushaltshilfe

Eine gute Absicherung, niedrige Abgaben, Sparen bei den Steuern und wenig Papierkram: Die Anmeldung einer geringfügig beschäftigten Haushaltshilfe hat viele Vorteile – für private Arbeitgeber und Minijobber.
Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wissenswerte zur Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe als Minijobberin oder Minijobber, zu anfallenden Abgaben und bekommen Argumente an die Hand, um Ihre Haushaltshilfe von der Anmeldung zu überzeugen.

Drei unschlagbare Vorteile für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Haushaltshilfen

Sie haben erfolgreich eine Haushaltshilfe gefunden, die Sie regelmäßig im Haushalt unterstützt? Herzlichen Glückwunsch! Über die Anmeldung haben Sie bisher noch nicht gesprochen und sind auf der Suche nach weiteren Informationen zur Anmeldung? Dann sind Sie hier genau richtig, denn hier geht es um Ihre eigenen Vorteile:

  • Steuervorteil von bis zu 510 Euro pro Jahr – Sie können Ihre Kosten steuerlich geltend machen.
  • Unfallversicherung: Ihre Minijobberin oder Ihr Minijobber ist bei der Arbeit abgesichert.
  • Legalität: Erst mit der Anmeldung ist Ihre Haushaltshilfe legal bei Ihnen beschäftigt.

Ihre Haushaltshilfe von der Anmeldung überzeugen? Mit diesen drei Argumenten klappt's bestimmt!

Steuervorteile für Arbeitgeber

510 Euro Steuervorteil bei Haushaltshilfen

Aufwendungen für Haushaltshilfen können Arbeitgeber als "Haushaltsnahe Aufwendungen" in der Steuererklärung angeben.

Von den tatsächlichen Kosten bis maximal 2.550 Euro dürfen Sie 20 Prozent von Ihrer Einkommensteuerschuld abziehen – das ergibt einen Vorteil von bis zu 510 Euro pro Jahr, den Sie weniger an Steuern zahlen.

Haushaltshilfe anmelden

4.000 Euro pro Kind bei der Kinderbetreuung

Kosten für die Kinderbetreuung können Arbeitgeber als "Sonderausgaben" in der Steuererklärung angeben.

Eltern können Kinderbetreuungskosten zu zwei Dritteln (bis max. 4.000 Euro pro Jahr und Kind) geltend machen.

Alle Infos zu den Steuervorteilen

Haushaltshilfen & Kinderbetreuung über Online-Formular anmelden

Alle Haushaltsjobs bis 538 Euro werden über das Online-Formular der Minijob-Zentrale angemeldet. Über das Formular kannst du also bequem deine Haushaltshilfe, aber auch deine Kinderbetreuung anmelden. Hier findest du eine Übersicht über alle Jobs, die über das Haushaltsscheck-Verfahren anzumelden sind.

Und hier kannst du die Anmeldung ganz bequem durchführen:

Direkt zum Anmelde-Formular

Fällige Abgaben & Steuervorteil selbst berechnen

Mit der Anmeldung wird der Job Ihrer Haushaltshilfe erst legal und Sie können den Steuervorteil von bis zu 510 Euro bei der Steuererklärung geltend machen.

Vor dem Steuervorteil stehen zunächst jedoch die Abgaben, die für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber fällig werden. Die genaue Höhe können Sie ganz leicht selbst berechnen, nämlich mit dem praktischen Haushaltsscheck-Rechner. Gut zu wissen: Er rechnet Ihnen auch Ihren Steuervorteil gleich mit aus:

Haushaltsscheck-Rechner

Bitte wählen Sie den Zeitraum, in dem der Monat liegt für den Sie die Beiträge berechnen wollen.

Das ist das vereinbarte Bruttoentgelt, also der Betrag vor Abzug von eventuell einbehaltenen Steuern und des Beitragsanteils der Haushaltshilfe bei Rentenversicherungspflicht. Sofern der Verdienst monatlich schwankt oder Sonderzahlungen wie z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld anfallen, geben Sie hier bitte den durchschnittlichen Monatsverdienst ein. Dieser darf im Jahr 2025 556 Euro und im Jahr 2024 538 Euro nicht übersteigen.

Bitte ankreuzen, wenn die Minijobberin oder der Minijobber nicht gesetzlich krankenversichert ist. Das ist der Fall, wenn eine private Krankenversicherung vorliegt oder kein Krankenversicherungsschutz besteht.

Minijobberinnen und Minijobber sind versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Der Anteil der Haushaltshilfe beträgt 13,6 %.

Sie können jedoch die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen. In diesem Fall zahlt nur die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber 5 Prozent des monatlichen Verdienstes.

Bitte ankreuzen, wenn der monatliche Verdienst Ihrer Haushaltshilfe (auch mit mehreren Minijobs zusammen) unter 175 Euro liegt und sie keine rentenversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausübt. Für rentenversicherungspflichtige Minijobberinnen und Minijobber wird bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags mindestens ein Verdienst von 175 Euro zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich ein Mindestbeitrag von 32,55 Euro im Monat. Der Beitrag des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin beträgt auch in einem solchen Fall 5 % des tatsächlichen Verdienstes. Die Haushaltshilfe übernimmt die Differenz zum vollen Pflichtbeitrag, also bis 32,55 Euro

Der Verdienst von Minijobbern ist stets steuerpflichtig. Die Lohnsteuer kann pauschal mit zwei Prozent oder nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen erhoben werden.

Checkliste: Diese Angaben brauchen Sie für die Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe

Die Vorteile für Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind klar, die zu erwartenden Kosten sowie Ihr Steuervorteil ebenfalls.

Um die Anmeldung so unkompliziert wie möglich zu gestalten, benötigen Sie folgende Angaben von Ihrer Haushaltshilfe. Sie können die Checkliste auch unkompliziert ausdrucken oder bequem z. B. per E-Mail oder Whatsapp mit Ihrer Haushaltshilfe teilen.

Checkliste: Diese Angaben brauchen Sie für die Anmeldung der Haushaltshilfe

Ihre eigenen persönlichen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Telefon)

Betriebsnummer und Steuernummer Ihres Haushaltes

Haben Sie noch keine Betriebsnummer, legen wir diese für Sie an.

Persönliche Angaben der Haushaltshilfe (Name, Adresse, Kontakt und Geburtsdaten)

Rentenversicherungsnummer der Haushaltshilfe

Angaben zur Beschäftigung und Arbeitsentgelt

Ihre Kontodaten für das SEPA-Basislastschriftmandat

Es kommt vor, dass Haushaltshilfen aus verschiedenen Gründen nicht angemeldet werden möchten. Hilfreich ist es immer, das persönliche Gespräch zu suchen und die Vorteile für die Haushaltshilfe aufzuzeigen. Sie können für das Gespräch gute Argumente vorbereiten, um der Haushaltshilfe die Entscheidung für die Anmeldung zu erleichtern.

Überzeugend: 3 Argumente, wie Ihre Haushaltshilfe von der Anmeldung profitiert

Für viele Haushaltshilfen ist es leider das Normalste der Welt, ohne Anmeldung als Haushaltshilfe in unterschiedlichen Haushalten zu arbeiten. Die folgenden drei Argumente können dabei helfen, sie oder ihn von der Anmeldung zu überzeugen:

  1. Brutto kann trotz Anmeldung netto bleiben. Alles was Sie hierzu wissen müssen, lesen Sie in der unten folgenden Info-Box.
  2. Rentenversicherungspflicht: Die Haushaltshilfe kann vom vollen Paket der Rentenversicherung profitieren, inkl. Rehaleistungen der DRV. Hierfür gehen 13,6 Prozent des Verdienstes in die Rentenversicherung.
  3. Unfallversicherung: Im Falle eines Unfalls am Arbeitsplatz sind sowohl Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber als auch Ihre Haushaltshilfe abgesichert.

Brutto = netto im Minijob: So funktioniert's!

Brutto = netto für Haushaltshilfen

Es ist möglich, dass der Bruttolohn der Haushaltshilfe dem Nettolohn entspricht. Hierfür muss zum Einen die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die Pauschsteuer von zwei Prozent übernehmen und nicht auf die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer abwälzen und zum Anderen muss die Haushaltshilfe die Befreiung von der  Rentenversicherungspflicht beantragen. In diesem Fall entspricht dann brutto = netto.

Das Gespräch suchen

Sie sprechen mit der Haushaltshilfe über die Anmeldung. Sollten Sie noch Argumente für die Anmeldung benötigen, finden Sie diese hier.

Angaben bei der Haushaltshilfe erfragen

Sie sammeln alle nötigen Angaben von sich selbst und Ihrer Haushaltshilfe – alles was Sie benötigen, finden Sie in der praktischen Checkliste.

Anmeldung online, per Telefon oder postalisch

Sie können die Haushaltshilfe bequem online über den Haushaltsscheck anmelden. Dort tragen Sie einfach die benötigten Angaben ein. In diesem Video erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie die Online-Anmeldung funktioniert.

Alternativ ist die Anmeldung auch per Telefon oder postalisch möglich.

Sie erreichen unser Service-Telefon 24 Stunden am Tag unter 0355 2902-70799.

Für die Anmeldung per Post drucken Sie den Haushaltsscheck (Hier geht es zum Download) aus und senden ihn an:

Minijob-Zentrale
45115 Essen

Sie erhalten Post von der Minijob-Zentrale

Die Anmeldung der Haushaltshilfe ist damit für Sie erledigt. Sie erhalten von der Minijob-Zentrale eine Betriebsnummer zugeschickt.

Änderungen oder schwankenden Verdienst mitteilen

Der Verdienst der Haushaltshilfe, die Bankverbindung oder die Kontaktadresse ändert sich? Änderungen können Sie ganz bequem online über den Änderungsscheck mitteilen.

Sollte der Verdienst Ihrer Haushaltshilfe monatlich schwanken, können Sie dies mit dem Online-Halbjahresscheck melden. 

Alle Fragen zum Thema "Haushaltshilfe anmelden"

Was passiert, wenn ich meinen Minijobber nicht anmelde?

Wenn Sie Ihre Haushaltshilfe nicht anmelden, ist das illegal und Schwarzarbeit. Wegen dieser Ordnungswidrigkeit müssen Sie mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro rechnen. Bei einem Unfall kann die Unfallversicherung die ärztlichen Behandlungskosten von Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber zurückfordern, wenn der Minijob nicht angemeldet ist.

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Woher bekomme ich die Betriebsnummer (BBNR) zur Anmeldung eines Minijobs im Haushalt?

Für die Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe benötigen Sie eine Betriebsnummer für Ihren privaten Haushalt. Haben Sie noch keine Betriebsnummer, lassen Sie dieses Feld bei der Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe auf dem Haushaltsscheck frei. Die Minijob-Zentrale vergibt eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese per Post mit.

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Wann muss ich die Steuernummer im Haushaltsscheck eintragen?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt müssen Sie bei der Anmeldung eines Minijobbers immer Ihre Steuernummer im Haushaltsscheck angeben. Dies ist unabhängig davon, für welche Art der Besteuerung des Minijobs Sie sich entscheiden. Ihre Steuernummer können Sie Ihrem letzten Steuerbescheid entnehmen.

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Was bedeutet Pauschsteuer „ja oder nein“ auf dem Haushaltsscheck?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt entscheiden Sie, ob der Minijob mit einer Pauschsteuer von zwei Prozent oder individuell nach der Lohnsteuerklasse Ihres Minijobbers versteuert wird. Kreuzen Sie auf dem Haushaltsscheck "Ja" an, wenn Sie die einheitliche Pauschsteuer zahlen möchten. "Nein" bei individueller Versteuerung.

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Wie melde ich einen Minijobber im Haushalt mit monatlich unterschiedlichem Gehalt an?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt melden Sie Ihre Haushaltshilfe mit dem Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale an. Zahlen Sie Ihrer Haushaltshilfe einen monatlich schwankenden Verdienst, vermerken Sie dies auf dem Haushaltsscheck und melden der Minijob-Zentrale den schwankenden Verdienst mit dem Halbjahresscheck.

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Welche Bankverbindung muss ich auf dem Haushaltsscheck angeben?

Auf dem Haushaltsscheck geben Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber Ihre Bankverbindung an. Die anfallenden Abgaben für Ihre Haushaltshilfe werden halbjährlich eingezogen. Hierzu erteilen Sie uns bei der Anmeldung mit dem Haushaltsscheck ein Lastschriftmandat. Dieser Zahlungsweg ist vom Gesetzgeber für das Haushaltsscheck-Verfahren vorgeschrieben.

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Kann ich meinen Minijobber auch ohne Versicherungsnummer anmelden?

Für die Anmeldung eines Minijobs benötigen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber die Versicherungsnummer Ihrer Minijobber. Diese entnehmen Sie bitte dem Versicherungsnummernachweis Ihres Minijobbers. Liegt Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber die Versicherungsnummer nicht vor, können Sie diese maschinell bei der Datenstelle der Rentenversicherung abfragen.

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