Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob
Erfahren Sie hier, wie sich Minijobberinnen und Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen können und was dabei zu beachten ist.
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob
Minijobberinnen und Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Sie können jedoch die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin beantragen. Der Eigenanteil für den Minijobber fällt damit weg. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zahlt weiterhin den Pauschalbeitrag. Im Gewerbe liegt dieser bei 15 Prozent und im Privathaushalt bei 5 Prozent. Die Befreiung gilt dann für die gesamte Dauer des Minijobs mit Verdienstgrenze.
Lassen Sie sich beraten!
Sie sind Minijobberin oder Minijobber und denken über die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nach? Die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung kann Sie dazu beraten, wie sich eine Befreiung in Ihrem Fall auswirkt. Bitte halten Sie beim Anruf gleich die Rentenversicherungsnummer bereit.
Kostenloses Servicetelefon: 0800 10004800
Befreiung bei Minijobs
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Minijobs im Haushalt
Beim Minijob im Privathaushalt meldet die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die Befreiung des Minijobbers per Haushaltsscheck an die Minijob-Zentrale. Dazu einfach bei Punkt 10, „Meine Haushaltshilfe möchte selbst Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen“, Nein ankreuzen.
Mehr zum Haushaltsscheck und der Anmeldung von Haushaltshilfen
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Minijobs im Gewerbe
Sobald eine Minijobberin oder ein Minijobber bei seinem gewerblichen Arbeitgeber schriftlich oder elektronisch die Befreiung beantragt hat, hat dieser 6 Wochen Zeit, um die Befreiung zu melden. Die Arbeitgebein oder der Arbeitgeber informiert die Minijob-Zentrale darüber durch die Meldung zur Sozialversicherung. Darin gibt er die Beitragsgruppe „5“ in der Rentenversicherung an, um die Befreiung zu melden.
Bewilligung der Befreiung durch die Minijob-Zentrale
Hier gilt dasselbe für private Haushalte und Gewerbe:
Nach Eingang der Meldung durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber können wir innerhalb eines Monats der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht widersprechen oder ein Verfahren zur Feststellung der Versicherungspflicht einleiten. Passiert dies nicht, ist die Befreiung bewilligt. Sie bekommen keinen Bescheid über die Bewilligung.
Zeitpunkt und Dauer der Befreiung
Im gewerblichen Betrieb gilt die Befreiung in der Regel ab Beginn des Kalendermonats, in dem die Minijobberin oder der Minijobber den schriftlichen oder elektronischen Antrag beim Arbeitgeber stellt – frühestens ab Beschäftigungsbeginn.
Im Privathaushalt ist es etwas anders: Hier greift die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ab Beginn des Kalendermonats, in dem der Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale eingeht, frühestens ab Beschäftigungsbeginn.
Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt in beiden Bereichen für die gesamte Dauer des Minijobs mit Verdienstgrenze.
Befreiung von der Rentenversicherung bei mehreren Minijobs mit Verdienstgrenze
Beantragt ein Minijobber oder eine Minijobberin mit mehreren Minijobs mit 603-Euro-Grenze für einen davon die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht, gilt diese für alle Minijobs mit Verdienstgrenze, die er oder sie
- zum Zeitpunkt der Befreiung nebeneinander ausübt und
- zusätzlich danach aufnimmt.
Die Befreiung wird für alle Minijobs mit Verdienstgrenze gleichzeitig wirksam und endet erst, wenn kein Minijob mehr besteht.
Aufhebung der Befreiung
Ab dem 1. Juli 2026 können Minijobberinnen und Minijobber die Befreiung nun einmalig wieder rückgängig machen. Das bedeutet: Minijobberinnen und Minijobber sind dann wieder rentenversicherungspflichtig und zahlen zusätzlich zu den Beiträgen des Arbeitgebers eigene Beiträge zur Rentenversicherung. So erwerben sie wieder wertvolle Ansprüche in der Rentenversicherung.
Die Aufhebung der Befreiung beantragen Minijobberinnen und Minijobber schriftlich oder elektronisch bei ihrem Arbeitgeber.
Aufhebung der Befreiung im Privathaushalt
Bei Minijobbern im Privathaushalt meldet die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die Aufhebung der Befreiung mit dem Änderungsscheck an die Minijob-Zentrale. Dazu einfach bei Punkt 2, „Ihre Haushaltshilfe möchte selbst Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen“, Ja ankreuzen.
Aufhebung der Befreiung im Gewerbe
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen den Eingang des Antrags dokumentieren und die Änderung in den Entgeltunterlagen festhalten. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber informiert die Minijob-Zentrale darüber durch die Meldung zur Sozialversicherung. Dafür ist die Beschäftigung mit Meldegrund 32 abzumelden und mit Meldegrund 12 sowie der Beitragsgruppe „1“ in der Rentenversicherung wieder anzumelden.
Bewilligung der Befreiung durch die Minijob-Zentrale
Hier gilt dasselbe für private Haushalte und Gewerbe:
Nach Eingang der Meldung durch den Arbeitgeber können wir innerhalb eines Monats der Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht widersprechen. Passiert dies nicht, ist die Aufhebung bewilligt. Sie bekommen keinen Bescheid über die Aufhebung.
Zeitpunkt und Dauer der Aufhebung der Befreiung
Im gewerblichen Betrieb wirkt die Aufhebung der Befreiung ab dem Monat, der auf den Monat der Antragstellung folgt. Im Privathaushalt gilt die Aufhebung der Befreiung ab dem auf den Änderungsscheck mitgeteilten Datum. Die Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt für die gesamte Dauer des Minijobs. Eine rückwirkende Aufhebung sowie ein Widerruf der Aufhebung ist nicht möglich.
Aufhebung der Befreiung bei mehreren Minijobs mit Verdienstgrenze
Beantragt eine Minijobberin oder ein Minijobber mit mehreren Minijobs mit Verdienstgrenze für einen davon die Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, gilt diese für alle Minijobs mit Verdienstgrenze, die er oder sie
- zum Zeitpunkt der Aufhebung nebeneinander ausübt und
- zusätzlich danach aufnimmt.
Die Aufhebung wird für alle Minijobs mit Verdienstgrenze gleichzeitig wirksam und endet erst, wenn kein Minijob mehr besteht.
Downloads zum Thema Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
- Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht PDF, 192KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm
- Antrag auf Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht PDF, 172KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm
- Mit Minijobs die Rente sichern PDF, 261KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm
- Geringfügigkeits-Richtlinien 2026 PDF, 1MB, Datei ist barrierefrei/barrierearm
- Merkblatt: Minijobs in Privathaushalten – Befreiung von der Rentenversicherungspflicht PDF, 62KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm