Der Haushaltsscheck-Rechner für Arbeitgeber
Die Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe bringt nur Vorteile
Die eben berechneten Abgaben für Ihre Haushaltshilfe scheinen Ihnen zu hoch? Sie fragen sich, warum Sie Ihre Minijobberin oder Ihren Minijobber überhaupt anmelden sollten, wenn es doch nur Kosten verursacht? Glauben Sie uns, es gibt viele gute Gründe für die Anmeldung!
Alle Vorteile für Haushalte erfahren
Minijobber anmelden und Steuern sparen: So reduzieren Sie Ihre Steuerschuld.
Video | 3:18 min
Im Video erklären wir, wie Sie die Kosten für Haushaltshilfen von der Steuer absetzen können.
+++ Zum Stand in unserem Video haben sich folgende Änderungen ergeben +++
Die Abgaben für private Arbeitgeber liegen seit dem 1. Januar 2025 bei 14,92 Prozent.
So berechnen Sie den Bruttolohn für Ihre Haushaltshilfe
Sie möchten, dass Ihr Minijobber oder Ihre Minijobberin einen bestimmten Nettolohn erhält? Dann können Sie ganz einfach berechnen, welchen Bruttolohn Sie dafür zahlen müssen: Multiplizieren Sie den gewünschten Nettolohn mit 100. Das Ergebnis teilen Sie dann durch 86,4 und schon wissen Sie, was Sie Ihrer Haushaltshilfe zahlen sollten. Bitte beachten Sie jedoch, dass im Haushaltsscheck-Verfahren nur glatte Euro-Beträge möglich sind. Bei der angegebenen Rechnung handelt es sich daher nur um ungefähre Beträge, die auf volle Euros auf- oder abgerundet werden müssen.
Sie können diese Formel nicht zur Berechnung des Bruttolohns Ihrer rentenversicherungspflichtigen Haushaltshilfe nutzen, wenn der Bruttolohn bei weniger als 175 Euro liegt. Denn in diesem Fall zahlt Ihre Haushaltshilfe die Differenz vom Mindestbeitrag zur Rentenversicherung (18,6 Prozent von 175 Euro) und Ihrem Beitrag als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin (5 Prozent vom tatsächlichen Verdienst). Somit ist die Formel in diesem Fall nicht anwendbar.