Wie kann ich der Minijob-Zentrale eine Einzugsermächtigung erteilen?
Wenn Sie als gewerblicher Arbeitgeber oder gewerbliche Arbeitgeberin der Minijob-Zentrale eine Einzugsermächtigung erteilen möchten, brauchen wir von Ihnen ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Basislastschriftmandat. Mit dem Mandat geben Sie Ihr schriftliches Einverständnis, dass wir die Beiträge von Ihrem Bankkonto einziehen dürfen.
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Erläuterung
Für die Teilnahme am Lastschriftverfahren füllen Sie einfach ein SEPA-Lastschriftmandat aus und senden es unterschrieben an uns zurück.
Ihr Lastschriftmandat können Sie jederzeit widerrufen. Dafür nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Das Lastschriftverfahren ist für Sie die bequemste Zahlungsmethode, um Ihre Abgaben für Minijobs zu zahlen. Ihre Abgaben werden automatisch pünktlich zu den Fälligkeitsterminen eingezogen. So vermeiden Sie Säumniszuschläge und Mahngebühren durch verspätete Zahlungen.
Haben Sie noch weitere Fragen oder Anregungen zu diesem Thema?
Egal, wann Arbeitgeber Minijobbern das Arbeitsentgelt auszahlen, die Fälligkeit der Abgaben zur Minijob-Zentrale ist gesetzlich geregelt und immer am drittletzten Bankarbeitstag des Monats, in dem der Minijobber die Beschäftigung ausübt. Gezahlt werden die Abgaben auf das Arbeitsentgelt, auf das der Minijobber oder die Minijobberin in dem jeweiligen Kalendermonat einen Anspruch erworben hat.
Ja, als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin müssen Sie in diesem Fall zwei getrennte Beitragsnachweise erstellen. Ein Beitragsnachweis für Ihre Minijobber geht an die Minijob-Zentrale. Für Ihre sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer übermitteln Sie einen extra Betragsnachweis an die KNAPPSCHAFT.
Als gewerbliche Arbeitgeberin oder gewerblicher Arbeitgeber mit mehreren Betriebsnummern können Sie Ihre Beiträge in einer Summe an die Minijob-Zentrale zahlen. Dafür übersenden Sie zeitgleich mit Ihrer Überweisung ein Zahlungsavis. Wenn Sie von uns als Zentrale/Filiale angelegt sind, benötigen Sie kein nach Betriebsnummern getrenntes Zahlungsavis.