Muss ich getrennte Beitragsnachweise erstellen, wenn ich sowohl sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer mit der KNAPPSCHAFT abrechne als auch Minijobber bei der Minijob-Zentrale?

Ja, als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin müssen Sie in diesem Fall zwei getrennte Beitragsnachweise erstellen. Ein Beitragsnachweis für Ihre Minijobber geht an die Minijob-Zentrale. Für Ihre sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer übermitteln Sie einen extra Betragsnachweis an die KNAPPSCHAFT.

Erläuterung

Mit dem Beitragsnachweis an die Minijob-Zentrale teilen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin die Summe der Abgaben mit, die Sie insgesamt für alle Minijobs in einem Kalendermonat zahlen müssen. Beim Einreichen Ihres Beitragsnachweises ist es wichtig, dass Sie die Übermittlungsfristen einhalten.

Verwandte Fragen

Bin ich mit einem SEPA-Basislastschriftmandat im Zahlungsverzug, wenn meine Beiträge an die Minijob-Zentrale nicht rechtzeitig abgebucht wurden?

Haben Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für die Beitragszahlung im Einzugsverfahren entschieden, sind Sie auf der sicheren Seite. Liegt der Minijob-Zentrale Ihr SEPA-Basislastschriftmandat spätestens bis zum fünftletzten Bankarbeitstag des Monats vor, gelten Ihre Beiträge aus dem Minijob als pünktlich gezahlt. Unabhängig davon müssen Beitragsnachweise pünktlich übermittelt werden.

Das folgende Beispiel dient zur Veranschaulichung:

Fünftletzter Bankarbeitstag des Monats: 26. Januar 2026 

Das SEPA-Basislastschriftmandat muss spätestens am 25. Januar 2026 um 24:00 Uhr vorliegen.

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Was kann ich tun, wenn ich im Moment meine Beiträge nicht an die Minijob-Zentrale zahlen kann?

Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber derzeit nicht in der Lage sind, die Beiträge für Ihre Minijobs zu zahlen, können Sie vor dem Fälligkeitstermin einen formlosen Antrag auf Stundung stellen. Den Stundungsantrag können Sie schriftlich, per E-Mail oder telefonisch stellen. Am besten lassen Sie sich vorab dazu telefonisch beraten.

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Kann ich meine Beiträge an die Minijob-Zentrale zusammen in einer Summe zahlen, wenn ich mehrere Beitragsnachweise für verschiedene Betriebsnummern habe?

Als gewerbliche Arbeitgeberin oder gewerblicher Arbeitgeber mit mehreren Betriebsnummern können Sie Ihre Beiträge in einer Summe an die Minijob-Zentrale zahlen. Dafür übersenden Sie zeitgleich mit Ihrer Überweisung ein Zahlungsavis. Wenn Sie von uns als Zentrale/Filiale angelegt sind, benötigen Sie kein nach Betriebsnummern getrenntes Zahlungsavis.

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