Häufige Fragen zum Thema Lohn

Sie haben Fragen rund um das Thema Lohn? Hier erhalten Sie die häufigsten Antworten.

Häufig gefragt zum Thema Lohn

Darf ich in meinem Minijob mehr als 538 Euro verdienen?

Als Minijobber oder Minijobberin können Sie in einzelnen Monaten auch mehr als 538 Euro verdienen. Ihr durchschnittlicher monatlicher Verdienst im Minijob darf aber bei höchstens 538 Euro liegen. Wenn Sie das ganze Jahr über arbeiten, dürfen Sie in Ihrem Minijob also höchstens 6.456 Euro im Jahr verdienen.

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Ist die Verdienstgrenze im Minijob brutto oder netto?

Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin zahlen Sie zusätzlich zum Bruttolohn des Minijobbers noch Abgaben. Sind Ihre Minijobber rentenversicherungspflichtig, tragen diese einen Eigenanteil. Entscheidend für die Einhaltung der Verdienstgrenze ist der Bruttolohn, also der an den Minijobber gezahlte Lohn vor Abzug seines Eigenanteils zur Rentenversicherung.

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Was ist zu beachten bei Feiertagszuschlägen, Sonntagszuschlägen und Nachtarbeitszuschlägen im Minijob?

Feiertagszuschläge, Sonntagszuschläge und Nachtarbeitszuschläge sind steuerfreie zusätzliche Einnahmen, wenn der Verdienst, aus dem sie berechnet werden, nicht mehr als 25 Euro pro Stunde beträgt. Zahlen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgebern Ihren Minijobbern diese Zuschläge, zählen diese nicht zum Verdienst im Minijob.

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Können Minijobber mit einem Einkommen von 538 Euro Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld erhalten?

Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin können Sie Ihren Minijobbern Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld zahlen. Sie müssen diese einmaligen Einnahmen aber bei der Ermittlung des durchschnittlichen monatlichen Verdienstes berücksichtigen. Sollte die Verdienstgrenze von 538 Euro überschritten werden, liegt kein Minijob vor.

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Was ist das "regelmäßige Arbeitsentgelt" im Haushaltsscheck-Verfahren?

Das regelmäßige Arbeitsentgelt ist der durchschnittliche monatliche Verdienst Ihrer Minijobberin oder Ihres Minijobbers. Nur wenn Ihr Minijobber durchschnittlich bis zu 538 Euro verdient, liegt ein Minijob vor. Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin im Privathaushalt müssen Sie das regelmäßige Arbeitsentgelt vor Beginn der Beschäftigung ermitteln.

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Darf ich in meinem Minijob mehr als 538 Euro verdienen?

Als Minijobber oder Minijobberin können Sie in einzelnen Monaten auch mehr als 538 Euro verdienen. Ihr durchschnittlicher monatlicher Verdienst im Minijob darf aber bei höchstens 538 Euro liegen. Wenn Sie das ganze Jahr über arbeiten, dürfen Sie in Ihrem Minijob also höchstens 6.456 Euro im Jahr verdienen.

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Ist die Verdienstgrenze im Minijob brutto oder netto?

Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin zahlen Sie zusätzlich zum Bruttolohn des Minijobbers noch Abgaben. Sind Ihre Minijobber rentenversicherungspflichtig, tragen diese einen Eigenanteil. Entscheidend für die Einhaltung der Verdienstgrenze ist der Bruttolohn, also der an den Minijobber gezahlte Lohn vor Abzug seines Eigenanteils zur Rentenversicherung.

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Darf ich bei einem Jobwechsel zwischen Arbeitgebern als Minijobber innerhalb eines Monats über die Verdienstgrenze von 538 Euro kommen?

Wenn Sie innerhalb eines Kalendermonats den Minijob wechseln kann es sein, dass Sie die Verdienstgrenze von 538 Euro überschreiten. Die Entgelte aus Ihren beiden Minijobs bei den verschiedenen Arbeitgebern zählen jedoch nicht zusammen. Für die Minijobs ist es also unschädlich, wenn Sie im Monat des Jobwechsel die Verdienstgrenze überschreiten.

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Kann ein Minijobber bei Arbeitsbeginn mitten im Monat die vollen 538 Euro erhalten?

Auch bei Arbeitsbeginn mitten im Monat oder am Monatsende dürfen Minijobberinnen oder Minijobber in diesem Monat die vollen 538 Euro verdienen. Die Verdienstgrenze wird für Teilmonate nicht gekürzt. Bei mehreren Minijobs in einem Monat gilt dies ebenfalls. Eine Ausnahme besteht aber, wenn beide Minijobs im selben Kalendermonat beginnen und enden.

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Kann ich meinem Minijobber einen Fahrkostenzuschlag oder einen andern Zuschlag zahlen?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie Ihren Minijobbern einen Fahrtkostenzuschlag für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zahlen. Der Fahrtkostenzuschlag ist steuerfrei und zählt nicht zum Verdienst. Der Zuschlag hat somit keine Auswirkungen auf den Minijob.

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Kann ich den Lohn meiner Haushaltshilfe bar bezahlen?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt können Sie den Lohn ihrer Haushaltshilfe bar bezahlen. Sie können den bar bezahlten Lohn trotzdem als Kosten von der Steuer absetzen und so von der Steuerermäßigung für Arbeitgeber im Privathaushalt profitieren.

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Wie werden einmalige Einnahmen im Minijob berücksichtigt?

Zum Verdienst im Minijob zählen auch einmalige Einnahmen, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Alle einmaligen Einnahmen, die bereits bei Beginn des Minijobs vorhersehbar sind, müssen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin als Verdienst einplanen. Dies ist wichtig für die versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung.

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Was ist zu beachten bei Feiertagszuschlägen, Sonntagszuschlägen und Nachtarbeitszuschlägen im Minijob?

Feiertagszuschläge, Sonntagszuschläge und Nachtarbeitszuschläge sind steuerfreie zusätzliche Einnahmen, wenn der Verdienst, aus dem sie berechnet werden, nicht mehr als 25 Euro pro Stunde beträgt. Zahlen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgebern Ihren Minijobbern diese Zuschläge, zählen diese nicht zum Verdienst im Minijob.

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Können Minijobber mit einem Einkommen von 538 Euro Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld erhalten?

Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin können Sie Ihren Minijobbern Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld zahlen. Sie müssen diese einmaligen Einnahmen aber bei der Ermittlung des durchschnittlichen monatlichen Verdienstes berücksichtigen. Sollte die Verdienstgrenze von 538 Euro überschritten werden, liegt kein Minijob vor.

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