Als Minijobber oder Minijobberin können Sie in einzelnen Monaten auch mehr als 603 Euro verdienen. Ihr durchschnittlicher monatlicher Verdienst im Minijob darf aber bei höchstens 603 Euro liegen. Wenn Sie das ganze Jahr über arbeiten, dürfen Sie in Ihrem Minijob also höchstens 7.236 Euro im Jahr verdienen.
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Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin zahlen Sie zusätzlich zum Bruttolohn des Minijobbers noch Abgaben. Sind Ihre Minijobber rentenversicherungspflichtig, tragen diese einen Eigenanteil. Entscheidend für die Einhaltung der Verdienstgrenze ist der Bruttolohn, also der an den Minijobber gezahlte Lohn vor Abzug seines Eigenanteils zur Rentenversicherung.
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Feiertagszuschläge, Sonntagszuschläge und Nachtarbeitszuschläge sind sozialversicherungsfreie zusätzliche Einnahmen, wenn der Verdienst, aus dem sie berechnet werden, nicht mehr als 25 Euro pro Stunde beträgt. Zahlen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgebern Ihren Minijobbern diese Zuschläge, zählen diese nicht zum Verdienst im Minijob.
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Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin können Sie Ihren Minijobbern Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld zahlen. Sie müssen diese einmaligen Einnahmen aber bei der Ermittlung des durchschnittlichen monatlichen Verdienstes berücksichtigen. Sollte die Verdienstgrenze von 603 Euro überschritten werden, liegt kein Minijob vor.
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