Wie lauten die Bankverbindungen der Minijob-Zentrale?
Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber Ihre Abgaben selbst überweisen wollen, nutzen Sie dazu bitte eine der drei Bankverbindungen der Minijob-Zentrale. Denken Sie bitte daran, dass uns Ihre Abgaben am Fälligkeitstag zur Verfügung stehen müssen. Damit wir die Zahlungen Ihrem Beitragskonto zuordnen können, benötigen wir Ihre Betriebsnummer.
Im Verwendungszweck geben Sie bitte zuerst Ihre achtstellige Betriebsnummer und dann den jeweiligen Beitragsmonat an. Beispiel: 12345678 Januar 2024
Überweisung aus dem Ausland
Wenn Sie die Beiträge von einer Bankverbindung aus dem Ausland in einer anderen Währung als Euro überweisen, kann es wegen der Umrechnung zu einer gesonderten Gebührenerhebung durch die beteiligten Banken kommen.
Haben Sie noch weitere Fragen oder Anregungen zu diesem Thema?
Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber derzeit nicht in der Lage sind, die Beiträge für Ihre Minijobs zu zahlen, können Sie vor dem Fälligkeitstermin einen formlosen Antrag auf Stundung stellen. Den Stundungsantrag können Sie schriftlich, per E-Mail oder telefonisch stellen. Am besten lassen Sie sich vorab dazu telefonisch beraten.
Zahlen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber Ihre Beiträge nicht zum Ablauf des Fälligkeitstages, fällt ein Säumniszuschlag an. Die Minijob-Zentrale ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen Säumniszuschlag für jeden angefangenen Monat des Verzugs zu erheben. Dieser beträgt 1 Prozent des rückständigen, auf 50 Euro nach unten abgerundeten Betrags.
Möglicherweise erfolgte die Zahlung Ihrer Beiträge wegen der Banklaufzeiten nicht fristgerecht. Als Tag der Zahlung gilt nämlich der Tag der Wertstellung. Ihre Beiträge für die Minijobs müssen spätestens am Fälligkeitstag bei uns auf dem Konto eingegangen und verbucht sein. Ist das nicht der Fall, erhalten Sie eine Mahnung.