Wie lauten die Bankverbindungen der Minijob-Zentrale?

Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber Ihre Abgaben selbst überweisen wollen, nutzen Sie dazu bitte eine der drei Bankverbindungen der Minijob-Zentrale. Denken Sie bitte daran, dass uns Ihre Abgaben am Fälligkeitstag zur Verfügung stehen müssen. Damit wir die Zahlungen Ihrem Beitragskonto zuordnen können, benötigen wir Ihre Betriebsnummer.

Erläuterung

Die Bankverbindungen der Minijob-Zentrale lauten:

Commerzbank AG, Cottbus   DE86 1804 0000 0156 6066 00  COBADEFF180
Deutsche Bank AG, Cottbus   DE60 1207 0000 0511 0382 00  DEUTDEBB180
Landesbank Hessen-Thüringen   DE17 3005 0000 0000 6666 44  WELADEDD

Im Verwendungszweck geben Sie bitte zuerst Ihre achtstellige Betriebsnummer und dann den jeweiligen Beitragsmonat an. Beispiel: 12345678 Januar 2024

Überweisung aus dem Ausland

Wenn Sie die Beiträge von einer Bankverbindung aus dem Ausland in einer anderen Währung als Euro überweisen, kann es wegen der Umrechnung zu einer gesonderten Gebührenerhebung durch die beteiligten Banken kommen.

Verwandte Fragen

Was kann ich tun, wenn ich im Moment meine Beiträge nicht an die Minijob-Zentrale zahlen kann?

Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber derzeit nicht in der Lage sind, die Beiträge für Ihre Minijobs zu zahlen, können Sie vor dem Fälligkeitstermin einen formlosen Antrag auf Stundung stellen. Den Stundungsantrag können Sie schriftlich, per E-Mail oder telefonisch stellen. Am besten lassen Sie sich vorab dazu telefonisch beraten.

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Wieso muss ich den vollen Säumniszuschlag für einen Monat zahlen, wenn ich meine Beiträge an die Minijob-Zentrale nur einen Tag zu spät zahle?

Zahlen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber Ihre Beiträge nicht zum Ablauf des Fälligkeitstages, fällt ein Säumniszuschlag an. Die Minijob-Zentrale ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen Säumniszuschlag für jeden angefangenen Monat des Verzugs zu erheben. Dieser beträgt 1 Prozent des rückständigen, auf 50 Euro nach unten abgerundeten Betrags.

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Woran liegt es, dass ich eine Mahnung erhalte, obwohl ich meine Beiträge rechtzeitig an die Minijob-Zentrale gezahlt habe?

Möglicherweise erfolgte die Zahlung Ihrer Beiträge wegen der Banklaufzeiten nicht fristgerecht. Als Tag der Zahlung gilt nämlich der Tag der Wertstellung. Ihre Beiträge für die Minijobs müssen spätestens am Fälligkeitstag bei uns auf dem Konto eingegangen und verbucht sein. Ist das nicht der Fall, erhalten Sie eine Mahnung.

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