Häufige Fragen zur Rentenversicherung im Minijob

Sie haben Fragen rund um das Thema Rentenversicherung im Minijob? Hier erhalten Sie die häufigsten Antworten.

Häufige Fragen zur Rentenversicherung im Minijob

Welche Vorteile gibt es, wenn ein Minijobber in die Rentenversicherung einzahlt?

Als rentenversicherungspflichtige Minijobberin oder rentenversicherungspflichtiger Minijobber zahlen Sie zwar einen Eigenanteil, profitieren aber auch vollumfänglich von den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu zählt zum Beispiel die Erfüllung der Voraussetzungen für einen Anspruch auf Übergangsgeld während einer Reha-Maßnahme.

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Ich zahle als Minijobber in die Rentenversicherung ein, kann ich das jetzt noch ändern?

Als Minijobberin oder Minijobber können Sie sich während eines Minijobs mit Verdienstgrenze jederzeit von der Rentenversicherung befreien lassen. Die Befreiung in der Rente beantragen Sie bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber. Sie gilt in der Regel ab Beginn des Kalendermonats, in dem Sie den Antrag bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.

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Müssen für alle Minijobber Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt werden?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie nur für Minijobber mit Verdienstgrenze Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Für Ihre Minijobberinnen und Minijobber mit einer kurzfristigen Beschäftigung fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung an. Auch kein pauschaler Beitrag als Solidarbeitrag.

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Um wie viel steigt die Rente, wenn ein Minijobber in die Rentenversicherung einzahlt?

Als rentenversicherungspflichtige Minijobberin oder Minijobber zahlen Sie einen Eigenanteil zur Rentenversicherung. Sie profitieren von den Vorteilen der gesetzlichen Rentenversicherung: Ihr Verdienst aus einem Minijob wird zum Beispiel in voller Höhe bei der Berechnung der Rente berücksichtigt. Ihre Rente erhöht sich dadurch geringfügig.

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Alle Fragen zur Rentenversicherung im Minijob

Welche Vorteile gibt es, wenn ein Minijobber in die Rentenversicherung einzahlt?

Als rentenversicherungspflichtige Minijobberin oder rentenversicherungspflichtiger Minijobber zahlen Sie zwar einen Eigenanteil, profitieren aber auch vollumfänglich von den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu zählt zum Beispiel die Erfüllung der Voraussetzungen für einen Anspruch auf Übergangsgeld während einer Reha-Maßnahme.

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Bei Start meines Minijobs habe ich mich entschieden, keine Rentenversicherung zu zahlen. Kann ich das ändern und in Zukunft Beiträge zahlen?

Als Minijobberin oder Minijobber gilt die Befreiung von der Rentenversicherung für die gesamte Dauer Ihres Minijobs. Üben Sie mehrere Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern gleichzeitig aus, gilt die Befreiung für alle Minijobs, die Sie zum Zeitpunkt der Befreiung nebeneinander ausüben und zusätzlich danach aufnehmen.

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Ich zahle als Minijobber in die Rentenversicherung ein, kann ich das jetzt noch ändern?

Als Minijobberin oder Minijobber können Sie sich während eines Minijobs mit Verdienstgrenze jederzeit von der Rentenversicherung befreien lassen. Die Befreiung in der Rente beantragen Sie bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber. Sie gilt in der Regel ab Beginn des Kalendermonats, in dem Sie den Antrag bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.

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Wie erfährt die Rentenversicherung eines Minijobbers vom Minijob?

Ihr Minijob wird von Ihrem Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale angemeldet. Außerdem wird nach Ablauf eines Kalenderjahres bzw. bei Ende des Minijobs der rentenversicherungspflichtige Verdienst gemeldet. Die bei der Minijob-Zentrale eingegangenen Daten über Ihren Minijob leiten wir an den Rentenversicherungsträger weiter, der für Sie zuständig ist.

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Müssen für alle Minijobber Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt werden?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie nur für Minijobber mit Verdienstgrenze Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Für Ihre Minijobberinnen und Minijobber mit einer kurzfristigen Beschäftigung fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung an. Auch kein pauschaler Beitrag als Solidarbeitrag.

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Müssen Arbeitgeber in die Rentenversicherung einzahlen, obwohl sich ihr Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreit hat?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie auch für Minijobber mit Verdienstgrenze, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zahlen. Dieser beträgt im Gewerbe 15 Prozent bzw. im Privathaushalt 5 Prozent des Verdienstes Ihrer Minijobberinnen oder Ihres Minijobbers.

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Welcher Beitrag muss bei Rentenversicherungspflicht gezahlt werden?

Für Minijobs zahlen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung. Ihr Minijobber trägt bei Rentenversicherungspflicht einen Eigenanteil von 3,6 Prozent (bzw. 13,6 Prozent im Privathaushalt). Sie halten diesen Eigenanteil vom Lohn ein und leiten ihn mit den übrigen Abgaben an die Minijob-Zentrale weiter.

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Kann ich von jedem noch so kleinen Gehalt in die Rentenversicherung einzahlen?

Wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer weniger als 175 Euro im Monat verdienen, müssen Sie in Ihrem Minijob einen Mindestbeitrag zur Rentenversicherung zahlen. Dieser beträgt 32,55 Euro im Monat und berechnet sich aus einem Verdienst von 175 Euro – die sogenannte Mindestbeitragsbemessungsgrundlage. 

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Müssen für Beamte, die einen Minijob haben, auch Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt werden?

Für Beamte mit einem Minijob mit Verdienstgrenze zahlen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung. Minijobber sind rentenversicherungspflichtig. Beamte sind aber über ein eigenes Versorgungssystem abgesichert. Daher lohnt es sich für Beamte meistens, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. 

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Um wie viel steigt die Rente, wenn ein Minijobber in die Rentenversicherung einzahlt?

Als rentenversicherungspflichtige Minijobberin oder Minijobber zahlen Sie einen Eigenanteil zur Rentenversicherung. Sie profitieren von den Vorteilen der gesetzlichen Rentenversicherung: Ihr Verdienst aus einem Minijob wird zum Beispiel in voller Höhe bei der Berechnung der Rente berücksichtigt. Ihre Rente erhöht sich dadurch geringfügig.

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