Für Rentner gelten die normalen Minijob-Regelungen. Sie dürfen durchschnittlich im Monat maximal 603 Euro verdienen. Über ein ganzes Jahr können Sie mit einem Minijob also bis zu 7.236 Euro verdienen. Für Bezieher einer Altersrente gilt keine Hinzuverdienstgrenze.
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Als Rentnerin oder Rentner können Sie mehrere Minijobs haben, wenn Sie insgesamt im Monat durchschnittlich nicht mehr als 603 Euro verdienen. Liegt Ihr Verdienst über dieser Grenze, werden alle Jobs versicherungspflichtig und sind damit keine Minijobs mehr. Dies gilt nur, wenn Sie keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung haben.
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