Quartalsbericht der Minijob-Zentrale
1. Quartal 2025

Viermal im Jahr veröffentlicht die Minijob-Zentrale einen Quartalsbericht. Wie viele Minijobberinnen und Minijobber gibt es? In welchen Branchen arbeiten sie? Unser neuer Quartalsbericht gibt spannende Einblicke und aktuelle Zahlen. Im Fokus steht diesmal der Anteil der rentenversicherungspflichtigen Beschäftigten nach Geschlecht und Alter. Hier gibt es alle wichtigen Fakten und Trends!

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Das Wichtigste in Kürze

  • Anzahl von Minijobbern

    Bei der Minijob-Zentrale sind 6.854.676 Minijobberinnen und Minijobber gemeldet: 6.597.111 im Gewerbe und 257.565 in Haushalten.

  • Verteilung auf Bundesländer

    Die meisten Minijobberinnen und Minijobber hat Nordrhein-Westfalen: 1.522.165 im Gewerbe und 64.644 in Privathaushalten.

  • Führender Wirtschaftszweig

    "Handel und die Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen" ist die Branche mit den meisten Minijobbenden (1.143.347).

Sonderauswertung

Anteil der rentenversicherungspflichtigen Minijobber nach Geschlecht und Alter

Im März 2025 liegt der Anteil der rentenversicherungspflichtigen Minijobber im gewerblichen Bereich bei 20,6 Prozent: Von den männlichen Minijobbern sind 16,6 Prozent und von den Frauen 24,2 Prozent rentenversicherungspflichtig. Von den Beschäftigten in Privathaushalten sind 11,7 Prozent über den Minijob voll abgesichert in der Rentenversicherung (10,0 Prozent der Männer und 12,0 Prozent der Frauen). Im gewerblichen Bereich sind 31,4 Prozent der 55 bis unter 60-Jährigen Frauen rentenversicherungspflichtig. Im Privathaushalt ist der Anteil der rentenversicherungspflichtigen Minijobberinnen mit 17,6 Prozent in der Altergruppe der 60 bis unter 65-Jährigen Frauen am größten.

Gewerbe

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Privathaushalt

Anteil der rentenversicherungspflichtigen Minijobber im Privathaushalt nach Alter und Geschlecht Bild im Großformat ansehen

Allgemeine Entwicklung

Minijobber im Gewerbe

Die folgenden Darstellungen zeigen die Anzahl der Minijobberinnen und Minijobber im Gewerbe und die Entwicklung im Vergleich zum vorherigen Quartal und dem Vorjahr.

Anzahl der Minijobber im Gewerbe

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Zum 31. März 2025 waren bei der Minijob-Zentrale 6.597.111 Minijobberinnen und Minijobber im Gewerbe gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr ist dieser Wert um 0,2 Prozent gestiegen. Im März 2024 waren es noch 6.586.510 Minijobberinnen und Minijobber im Gewerbe.

Entwicklung der Minijobber im Gewerbe

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Im März 2025 gab es in Deutschland 6.597.111 Minijobberinnen und Minijobber im Gewerbe. Zu Beginn der Aufzeichnungen durch die Minijob-Zentrale im Dezember 2004 waren es noch 6.837.866 Minijobberinnen und Minijobber im Gewerbe.

Entwicklung wesentlicher Merkmale

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Im 4. Quartal 2024 gab es 6.701.088 Minijobberinnen und Minijobber im Gewerbe. Diese Zahl ist um 1,6 Prozent gesunken und liegt nun bei 6.597.111. Auf diese Minijobberinnen und Minijobber entfallen insgesamt 6.710.840 Minijobs im gewerblichen Bereich, verteilt auf 1.813.397 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Minijobber im Haushalt

Die Anzahl der Minijobberinnen und Minijobber in Privathaushalten und die Entwicklung im Vergleich zu den vorherigen Quartalen und dem Vorjahr zeigen die folgenden Darstellungen.

Anzahl der Minijobber im Privathaushalt

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Zum 31. März 2025 waren bei der Minijob-Zentrale 257.565 Minijobberinnen und Minijobber in Privathaushalten gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr ist dieser Wert um 3,2 Prozent gestiegen. Im März 2024 gab es 249.479 Minijobberinnen und Minijobber in Privathaushalten.

Entwicklung der Minijobber im Privathaushalt

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Zu Beginn der Aufzeichnungen durch die Minijob-Zentrale im Dezember 2004 waren 102.907 Minijobberinnen und Minijobber in Privathaushalten beschäftigt. Im März 2025 gab es 257.565 Minijobberinnen und Minijobber in Deutschland, die in einem Privathaushalt arbeiten. 

Entwicklung wesentlicher Merkmale

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Im 4. Quartal 2024 waren 260.536 Minijobberinnen und Minijobber in Privathaushalten tätig. Bis zum 31. März 2025 ist diese Zahl um 1,1 Prozent auf 257.565 Beschäftigte gesunken. Insgesamt gab es 298.533 Minijobs in Privathaushalten, verteilt auf 274.095 private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Minijobber nach Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit

Minijobber im Gewerbe

Alter

64,3 Prozent der Minijobberinnen und Minijobber im Gewerbe sind zwischen 25 und 64 Jahre alt. Darauf folgt die Gruppe der unter 25-jährigen (18,0 Prozent) und die Gruppe der über 65-jährigen (17,8 Prozent).

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Geschlecht

Im gewerblichen Bereich sind 56,2 Prozent der Beschäftigten weiblich und 43,8 Prozent männlich.

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Staatsangehörigkeit

Mit 82,1 Prozent besitzen die meisten Minijobberinnen und Minijobber im Gewerbe die deutsche Staatsangehörigkeit. Der kleinere Teil von 17,9 Prozent besitzt eine andere Staatsangehörigkeit.

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Minijobber im Gewerbe nach Alter und Geschlecht

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Im März 2025 waren die meisten gewerblichen Minijobberinnen und Minijobber über 65 Jahre alt (561.803 Frauen und 610.157 Männer). Darauf folgte bei den Frauen die Altersgruppe der 55- bis unter 60-Jährigen (376.976) und bei den Männern die Altersgruppe der 20- bis unter 25-Jährigen (305.466).

Minijobber im Gewerbe nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Alter

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Minijobber im Privathaushalt

Alter

75,6 Prozent der Minijobberinnen und Minijobber in Privathaushalten sind zwischen 25 und 64 Jahre alt. Darauf folgt die Gruppe der über 65-jährigen (20,5 Prozent) und die Gruppe der unter 25-jährigen (3,9 Prozent).

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Geschlecht

Im Privathaushalten sind 87,4 Prozent der Beschäftigten weiblich und 12,6 Prozent männlich.

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Staatsangehörigkeit

Mit 72,6 Prozent besitzen die meisten Minijobberinnen und Minijobber in Privathaushalten die deutsche Staatsangehörigkeit. Der kleinere Teil von 27,4 Prozent besitzt eine andere Staatsangehörigkeit.

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Minijobber im Privathaushalt nach Alter und Geschlecht

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Im März 2025 waren die meisten Minijobberinnen und Minijobber in Privathaushalten über 65 Jahre alt (44.061 Frauen und 8.858 Männer). Darauf folgte die Altersgruppe der 60 bis unter 65-Jährigen (36.370 Frauen und 4.248 Männer).

Minijobber im Privathaushalt nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Alter

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Anzahl der Minijobber pro Bundesland

Anzahl der Minijobber im Gewerbe pro Bundesland

Im März 2025 gab es in Nordrhein-Westfalen bundesweit die meisten Minijobberinnen und Minijobber im Gewerbe (1.522.165). Darauf folgten Bayern (1.210.902), Baden-Württemberg (1.030.377) und Niedersachsen (654.937. Die wenigsten gewerblichen Minijobber gab es in Bremen (60.179).

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Entwicklung der Anzahl der Minijobber im Gewerbe pro Bundesland

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Anzahl der Minijobber im Privathaushalt pro Bundesland

Im März 2025 gab es in Nordrhein-Westfalen bundesweit die meisten Minijobberinnen und Minijobber in Privathaushalten (64.644). Darauf folgten Bayern (49.535), Baden-Württemberg (36.912) und Niedersachsen (28.552). Die wenigsten Arbeitgeber in Privathaushalten gab es in Bremen (1.844).

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Entwicklung der Anzahl der Minijobber im Haushalt pro Bundesland

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Beitragsaufkommen für Minijobber

Im ersten Quartal 2025 zog die Minijob-Zentrale Beiträge in Höhe von 2.370,1 Millionen Euro ein. Davon entfielen 1.236,6 Millionen Euro auf die Rentenversicherung und 969,3 Millionen Euro auf die Krankenversicherung. Zusätzlich wurden 153,3 Millionen Euro einheitliche Pauschsteuer und 11,0 Millionen Euro Insolvenzgeldumlage eingezogen.

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Entwicklung des Beitragsaufkommens für Minijobber

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Minijobber nach Wirtschaftszweigen

Minijobber im Gewerbe nach Wirtschaftszweigen

Die meisten Minijobberinnen und Minijobber (1.143.347) arbeiten im Handel und der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen. Darauf folgen 870.615 Minijobberinnen und Minijobber im Gastgewerbe.

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Entwicklung der Minijobber im Gewerbe nach Wirtschaftszweigen

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Sozialversicherung und Rentenversicherung

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

Die Anzahl der Minijobberinnen und Minijobber hat sich seit Dezember 2004 kaum verändert. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erhöhte sich im gleichen Zeitraum um 31,9 Prozent.

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1 Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Berichtsmonat Januar 2025)


Rentenversicherungspflichtige Minijobber im Gewerbe

Anteil rentenversicherungspflichtiger Minijobber im Gewerbe

Von den Minijobberinnen und Minijobber im Gewerbe waren im März 2025 20,6 Prozent rentenversicherungspflichtig im Minijob. 79,4 Prozent waren im Minijob nicht rentenversicherungspflichtig.

Kreisdiagramm Rentenversicherungspflicht im Gewerbe Bild im Großformat ansehen


Rentenversicherungspflichtige Minijobber im Haushalt

Anteil rentenversicherungspflichtiger Minijobber im Haushalt

Von den Minijobberinnen und Minijobber in Privathaushalten waren im März 2025 11,7 Prozent rentenversicherungspflichtig im Minijob. 88,3 Prozent waren im Minijob nicht rentenversicherungspflichtig.

Kreisdiagramm Rentenversicherungspflicht im Privathaushalt Bild im Großformat ansehen

Kontakt

Haben Sie Fragen oder ein Anliegen zu unserem Quartalsbericht?

Schicken Sie uns gerne eine E-Mail: fakten@minijob-zentrale.de

Hinweise zur Datenerhebung

Am 1. April 2003 hat die Minijob-Zentrale ihre Arbeit als zentrale Einzugs- und Meldestelle für Minijobs aufgenommen. Zum Ende eines Quartals veröffentlicht sie seitdem regelmäßig aktuelle Daten zu Entwicklungen der Minijobs. Die veröffentlichten Daten spiegeln den Bestand der Minijob-Zentrale zum Ende eines Quartals wider. Die Abfrage des Bestandes erfolgt erst zur Mitte des Folgemonats, um Nachmeldungen oder später eingereichte Abmeldungen zu berücksichtigen. Der Quartalsbericht der Minijob-Zentrale gibt einen Überblick über die Anzahl der gemeldeten Beschäftigten. Eine Erörterung der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt findet im Rahmen dieses Berichts nicht statt. Entsprechende Analysen werden von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht.

Minijobberinnen und Minijobber

Wenn in diesem Bericht von Minijobberinnen und Minijobber gesprochen wird, handelt es sich ausschließlich um geringfügig entlohnte Beschäftigte. Auf die Darstellung der kurzfristig Beschäftigten wird im Rahmen des Berichts verzichtet. Die Zahl der Minijobber mit drittem Geschlecht (divers) liegt unter 0,01 Prozent und wird daher nicht gesondert aufgeführt.

Grundlage der Statistik der geringfügig Beschäftigten

Für Minijobberinnen und Minijobber sind die gleichen Meldungen zu erstatten, die auch für versicherungspflichtige Arbeitnehmer in Betracht kommen. Neben An- und Abmeldungen müssen auch Jahresmeldungen und Unterbrechungsmeldungen abgegeben werden. Minijobberinnen und Minijobber im privaten Haushalt sind im vereinfachten Haushaltsscheck-Verfahren zu melden.