Quartalsbericht der Minijob-Zentrale
4. Quartal 2023

Viermal im Jahr veröffentlicht die Minijob-Zentrale einen Quartalsbericht. Die Zahlen, Grafiken und Statistiken verdeutlichen, wie viele Minijobberinnen und Minijobber es derzeit gibt. In diesem Bericht wird in einer Sonderauswertung unter anderem die Beschäftigungsdauer bei Minijobs dargestellt.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Anzahl von Minijobbern

    Bei der Minijob-Zentrale sind 6.932.651 Minijobberinnen und Minijobber gemeldet: 6.672.865 im Gewerbe und 259.786 in Haushalten.

  • Verteilung auf Bundesländer

    Die meisten Minijobberinnen und Minijobber hat Nordrhein-Westfalen: 1.543.575 im Gewerbe und 66.477 in Privathaushalten.

  • Führender Wirtschaftszweig

    "Handel und die Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen" ist die Branche mit den meisten Minijobbenden (1.162.000).

Sonderauswertung

Beschäftigungsdauer bei Minijobs

Bei einem Großteil der Minijobs im gewerblichen Bereich (41 Prozent) und in Privathaushalten (36 Prozent) dauern die Beschäftigungen längstens ein Jahr an. Weitere 20 Prozent der gewerblichen Beschäftigungen und der Beschäftigungen in Privathaushalten erstrecken sich über einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren. 10 Prozent der Minijobs im gewerblichen Bereich und 14 Prozent der Minijobs in Privathaushalten bestehen sieben und mehr Jahre.

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Minijobs je Arbeitgeber im gewerblichen Bereich

Zum 31. Dezember 2023 beschäftigen mehr als drei Viertel der rund 1,8 Millionen Arbeitgeber von Minijobbern im gewerblichen Bereich höchstens drei Minijobber (77 Prozent): 45 Prozent der Arbeitgeber haben genau einen, 21 Prozent zwei und 11 Prozent drei Minijobber. Lediglich 5 Prozent der Arbeitgeber beschäftigen mehr als 10 Minijobber.

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Allgemeine Entwicklung

Minijobber im Gewerbe

Die folgenden Darstellungen zeigen die Anzahl der Minijobberinnen und Minijobber im Gewerbe und die Entwicklung im Vergleich zu den vorherigen Quartalen und dem Vorjahr.

Anzahl der Minijobber im Gewerbe

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Zum 31. Dezember 2023 waren bei der Minijob-Zentrale 6.672.865 Minijobberinnen und Minijobber im Gewerbe gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr ist dieser Wert um 2,7 Prozent gestiegen. Im Dezember 2022 waren es noch 6.552.253 Minijobberinnen und Minijobber im Gewerbe.

Entwicklung der Minijobber im Gewerbe

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Im Dezember 2023 gab es in Deutschland 6.672.865 Minijobberinnen und Minijobber im Gewerbe. Zu Beginn der Aufzeichnungen durch die Minijob-Zentrale im Dezember 2004 waren es noch 6.837.866 Minijobberinnen und Minijobber im Gewerbe.

Entwicklung wesentlicher Merkmale

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Die Anzahl der Minijobberinnen und Minijobber im Gewerbe betrug im 3. Quartal 2023 6.6716.869. Dementsprechend ist die Anzahl minimal gestiegen. Auf die derzeitig 6.672.865 Minijobberinnen und Minijobber im Gewerbe kommen 6.799.316 Minijobs im gewerblichen Bereich bei 1.839.012 Arbeitgebern im Gewerbe.

Minijobber im Haushalt

Die Anzahl der Minijobberinnen und Minijobber in Privathaushalten und die Entwicklung im Vergleich zu den vorherigen Quartalen und dem Vorjahr zeigen die folgenden Darstellungen.

Anzahl der Minijobber im Privathaushalt

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Zum 31. Dezember 2023 waren bei der Minijob-Zentrale 259.786 Minijobberinnen und Minijobber in Privathaushalten gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr ist dieser Wert um 3,4 Prozent gesunken. Im Dezember 2022 gab es 276.502 Minijobberinnen und Minijobber in Privathaushalten.

Entwicklung der Minijobber im Privathaushalt

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Im Dezember 2023 gab es 259.786 Minijobberinnen und Minijobber in Deutschland, die in einem Privathaushalt arbeiten. Zu Beginn der Aufzeichnungen durch die Minijob-Zentrale im Dezember 2004 waren es 102.907 Minijobberinnen und Minijobber in Privathaushalten.

Entwicklung wesentlicher Merkmale

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Die Anzahl der Minijobberinnen und Minijobber in Privathaushalten betrug im 3. Quartal 2023 noch 257.505. Dementsprechend ist die Anzahl um 0,9 Prozent gestiegen. Zum 31. Dezember 2023 waren 259.786 Minijobberinnen und Minijobber in Privathaushalten beschäftigt. Außerdem gab es 302.210 Minijobs in Privathaushalten bei 280.460 privaten Arbeitgebern.

Minijobber nach Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit

Minijobber im Gewerbe

Alter

64,8 Prozent der Minijobberinnen und Minijobber im Gewerbe sind zwischen 25 und 64 Jahre alt. Darauf folgt die Gruppe der unter 25-jährigen (18,3 Prozent) und die Gruppe der über 65-jährigen (16,9 Prozent).

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Geschlecht

Im gewerblichen Bereich sind 56,6 Prozent der Minijobberinnen und Minijobber weiblich und 43,4 Prozent männlich.

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Staatsangehörigkeit

Mit 82,9 Prozent besitzen die meisten Minijobberinnen und Minijobber im Gewerbe die deutsche Staatsangehörigkeit. Der kleinere Teil von 17,1 Prozent besitzt eine andere Staatsangehörigkeit.

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Minijobber im Gewerbe nach Alter und Geschlecht

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Im Dezember 2023 waren die meisten gewerblichen Minijobberinnen und Minijobber über 65 Jahre alt (534.415 Frauen und 596.526 Männer). Darauf folgte die Altersgruppe der 20- bis 24-jährigen (365.600 Frauen und 314.366 Männer).

Minijobber im Gewerbe nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Alter

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Minijobber im Privathaushalt

Alter

77,1 Prozent der Minijobberinnen und Minijobber in Privathaushalten sind zwischen 25 und 64 Jahre alt. Darauf folgt die Gruppe der über 65-jährigen (19,7 Prozent) und die Gruppe der unter 25-jährigen (3,1 Prozent).

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Geschlecht

Im Privathaushalten sind 88,4 Prozent der Minijobberinnen und Minijobber weiblich und 11,6 Prozent männlich.

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Staatsangehörigkeit

Mit 73,7 Prozent besitzen die meisten Minijobberinnen und Minijobber in Privathaushalten die deutsche Staatsangehörigkeit. Der kleinere Teil von 26,3 Prozent besitzt eine andere Staatsangehörigkeit.

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Minijobber im Privathaushalt nach Alter und Geschlecht

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Im Dezember 2023 waren die meisten Minijobberinnen und Minijobber in Privathaushalten über 65 Jahre alt (42.902 Frauen und 8.359 Männer). Darauf folgte Altersgruppe der 60 bis unter 65- jährigen 37.199 Frauen und 4.043 Männer).

Minijobber im Privathaushalt nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Alter

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Anzahl der Minijobber pro Bundesland

Anzahl der Minijobber im Gewerbe pro Bundesland

Im Dezember 2023 gab es in Nordrhein-Westfalen bundesweit die meisten Minijobberinnen und Minijobber im Gewerbe (1.543.575). Darauf folgten Bayern (1.221.753), Baden-Württemberg (1.048.220) und Niedersachsen (662.166). Die wenigsten gewerblichen Minijobber gab es in Bremen (62.047).

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Entwicklung der Anzahl der Minijobber im Gewerbe pro Bundesland

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Anzahl der Minijobber im Privathaushalt pro Bundesland

Im Dezember 2023 gab es in Nordrhein-Westfalen bundesweit die meisten Minijobberinnen und Minijobber in Privathaushalten (66.477). Darauf folgten Bayern (49.045), Baden-Württemberg (36.818) und Niedersachsen (29.041). Die wenigsten Arbeitgeber in Privathaushalten gab es in Bremen (1.854).

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Entwicklung der Anzahl der Minijobber im Haushalt pro Bundesland

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Beitragsaufkommen für Minijobber

Im vierten Quartal zog die Minijob-Zentrale Beiträge in Höhe von 2.331,7 Millionen Euro ein. Davon entfielen 1.221,1 Millionen Euro auf die Rentenversicherung und 959,2 Millionen Euro auf die Krankenversicherung. Zusätzlich wurden146,7 Millionen Euro einheitliche Pauschsteuer und 4,7 Millionen Euro Insolvenzgeldumlage eingezogen.

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Entwicklung des Beitragsaufkommens für Minijobber

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Minijobber nach Wirtschaftszweigen

Minijobber im Gewerbe nach Wirtschaftszweigen

Die meisten Minijobberinnen und Minijobber (1.162.000) arbeiten im Handel und der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen. Darauf folgen 884.980 Minijobberinnen und Minijobber im Gastgewerbe.

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Entwicklung der Minijobber im Gewerbe nach Wirtschaftszweigen

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Sozialversicherung und Rentenversicherung

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

Die Anzahl der Minijobberinnen und Minijobber ist seit Dezember 2004 um 0,1 Prozent gesunken. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erhöhte sich im gleichen Zeitraum um 33,1 Prozent.

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1 Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Berichtsmonat Oktober 2023)


Rentenversicherungspflichtige Minijobber im Gewerbe

Anteil rentenversicherungspflichtiger Minijobber im Gewerbe

Von den Minijobberinnen und Minijobber im Gewerbe waren im Dezember 2023 20,6 Prozent rentenversicherungspflichtig im Minijob. 79,4 Prozent waren im Minijob nicht rentenversicherungspflichtig.

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Rentenversicherungspflichtige Minijobber im Haushalt

Anteil rentenversicherungspflichtiger Minijobber im Haushalt

Von den Minijobberinnen und Minijobber in Privathaushalten waren im Dezember 2023 12,4 Prozent rentenversicherungspflichtig im Minijob. 87,6 Prozent waren im Minijob nicht rentenversicherungspflichtig.

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Kontakt

Haben Sie Fragen oder ein Anliegen zu unserem Quartalsbericht?

Schicken Sie uns gerne eine E-Mail: fakten@minijob-zentrale.de

Hinweise zur Datenerhebung

Am 1. April 2003 hat die Minijob-Zentrale ihre Arbeit als zentrale Einzugs- und Meldestelle für Minijobs aufgenommen. Zum Ende eines Quartals veröffentlicht sie seitdem regelmäßig aktuelle Daten zu Entwicklungen der Minijobs. Die veröffentlichten Daten spiegeln den Bestand der Minijob-Zentrale zum Ende eines Quartals wider. Die Abfrage des Bestandes erfolgt erst zur Mitte des Folgemonats, um Nachmeldungen oder später eingereichte Abmeldungen zu berücksichtigen. Der Quartalsbericht der Minijob-Zentrale gibt einen Überblick über die Anzahl der gemeldeten Beschäftigten. Eine Erörterung der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt findet im Rahmen dieses Berichts nicht statt. Entsprechende Analysen werden von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht.

Minijobberinnen und Minijobber

Wenn in diesem Bericht von Minijobberinnen und Minijobber gesprochen wird, handelt es sich ausschließlich um geringfügig entlohnte Beschäftigte. Auf die Darstellung der kurzfristig Beschäftigten wird im Rahmen des Berichts verzichtet. Die Zahl der Minijobber mit drittem Geschlecht (divers) liegt unter 0,01 Prozent und wird daher nicht gesondert aufgeführt.

Grundlage der Statistik der geringfügig Beschäftigten

Für Minijobberinnen und Minijobber sind die gleichen Meldungen zu erstatten, die auch für versicherungspflichtige Arbeitnehmer in Betracht kommen. Neben An- und Abmeldungen müssen auch Jahresmeldungen und Unterbrechungsmeldungen abgegeben werden. Minijobberinnen und Minijobber im privaten Haushalt sind im vereinfachten Haushaltsscheck-Verfahren zu melden.