Überweisungen an die Minijob-Zentrale – Das hat sich geändert
Datum
09. Okt. 2025
Seit dem 9. Oktober 2025 müssen Bankkunden im Zahlungsverkehr besonders aufmerksam sein. Dies gilt auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei Überweisungen ihrer Abgaben an die Minijob-Zentrale. Banken prüfen dann, ob der Empfängername und die IBAN exakt zueinander passen. Was bei Zahlungen an die Minijob-Zentrale nun besonders wichtig ist und warum sich das SEPA-Lastschriftverfahren lohnt, erklären wir in diesem Artikel.