Hinweis:
Wir sind in der Zeit vom 24. Dezember 2025 bis zum 4. Januar 2026 nur eingeschränkt erreichbar.
28. Mai 2024
Im Mai 2024 sind durch starke Regenfälle mit Überschwemmungen und Hochwasser im Saarland sowie in Teilen von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg viele Sachschäden entstanden. Um die betroffenen Unternehmen zu unterstützen, können Minijob-Arbeitgeber eine Stundung der Beiträge bei der Minijob-Zentrale beantragen. Aktuelle Informationen finden Sie hier.
Die Minijob-Zentrale lässt die Betroffenen auch in dieser schlimmen Zeit nicht alleine. Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die durch diese Katastrophe ihre Beiträge an die Minijob-Zentrale aktuell nicht entrichten können, wird im Rahmen von Beitragsstundungen unbürokratisch und schnell Hilfe angeboten. Das bedeutet, dass Betroffene ihre Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt entrichten können.
Das Antragsformular finden Arbeitgeber hier.
Am schnellsten kann die Beitragsstundung online über das Kontaktformular beantragt werden.