Den Haushaltsjob anmelden: Eine Win-Win-Situation

Eine Unfallversicherung für die Haushaltshilfen, niedrige Abgaben und Steuerersparnis für Arbeitgeber und all das mit wenig Papierkram: Die Anmeldung einer geringfügig beschäftigten Haushaltshilfe hat viele Vorteile für private Arbeitgeber und Minijobber - sprichwörtlich gewinnen also beide Seiten.

Finden Sie heraus, wie Sie aus der Minijob-Anmeldung Ihre persönliche Win-Win-Situation machen!

Alles, was Arbeitgeber von Haushaltshilfen wissen müssen

Sie haben erfolgreich eine Haushaltshilfe gefunden, die Sie regelmäßig im Haushalt unterstützt? Herzlichen Glückwunsch, der erste Schritt zur Win-Win-Situation ist erledigt!

Als Nächstes folgt die Anmeldung, mit der beide Seiten abräumen. Denn: In Deutschland müssen alle Haushalte ihre Haushaltshilfe anmelden, wenn sie vergütet wird und nicht selbst Angehöriger dieses Haushalts ist. Beide Seiten räumen mit der Anmeldung eine Reihe von Vorteilen ab. Welche das zum Beispiel für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind? Lesen Sie selbst:

Drei unschlagbare Vorteile für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Haushaltshilfen

  1. Steuervorteil von bis zu 510 Euro pro Jahr – Sie können Ihre Kosten steuerlich geltend machen.
  2. Unfallversicherung: Ihre Minijobberin oder Ihr Minijobber ist bei der Arbeit abgesichert.
  3. Legalität: Erst mit der Anmeldung ist Ihre Haushaltshilfe legal bei Ihnen beschäftigt.

Teste dich: Bist du bereit, die Vorteile abzuräumen?

Frage 1 von 3

Was müssen Sie auf jeden Fall machen, um alle Vorteile abzuräumen?


Steuervorteile für Arbeitgeber

510 Euro Steuervorteil bei Haushaltshilfen

Aufwendungen für Haushaltshilfen können Arbeitgeber als "Haushaltsnahe Aufwendungen" in der Steuererklärung angeben.

Von den tatsächlichen Kosten bis maximal 2.550 Euro dürfen Sie 20 Prozent – also bis zu 510 Euro pro Jahr – von Ihrer Einkommenssteuerschuld abziehen.

Haushaltshilfe anmelden

4.000 Euro pro Kind bei der Kinderbetreuung

Kosten für die Kinderbetreuung können Arbeitgeber als "Sonderausgaben" in der Steuererklärung angeben.

Eltern können Kinderbetreuungskosten zu zwei Dritteln (bis max. 4.000 Euro pro Jahr und Kind) geltend machen. 

Alle Infos zu den Steuervorteilen

Direkt zum Anmelde-Formular

Fällige Abgaben & Steuervorteil selbst berechnen

Mit der Anmeldung wird der Job Ihrer Haushaltshilfe erst legal und Sie können den Steuervorteil von bis zu 510 Euro bei der Steuererklärung geltend machen.

Vor dem Steuervorteil stehen zunächst jedoch die Abgaben, die für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber fällig werden. Die genaue Höhe können Sie ganz leicht selbst berechnen, nämlich mit dem praktischen Haushaltsscheck-Rechner. Gut zu wissen: Er rechnet Ihnen auch Ihren Steuervorteil gleich mit aus:

Haushaltsscheck-Rechner

Bitte wählen Sie den Zeitraum, in dem der Monat liegt für den Sie die Beiträge berechnen wollen.

Das ist das vereinbarte Bruttoentgelt, also der Betrag vor Abzug von eventuell einbehaltenen Steuern und des Beitragsanteils der Haushaltshilfe bei Rentenversicherungspflicht. Sofern der Verdienst monatlich schwankt oder Sonderzahlungen wie z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld anfallen, geben Sie hier bitte den durchschnittlichen Monatsverdienst ein. Dieser darf 538 Euro nicht übersteigen.

Bitte ankreuzen, wenn die Minijobberin oder der Minijobber nicht gesetzlich krankenversichert ist. Das ist der Fall, wenn eine private Krankenversicherung vorliegt oder kein Krankenversicherungsschutz besteht.

Minijobberinnen und Minijobber sind versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Der Anteil der Haushaltshilfe beträgt 13,6 %.

Sie können jedoch die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen. In diesem Fall zahlt nur die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber 5 Prozent des monatlichen Verdienstes.

Bitte ankreuzen, wenn der monatliche Verdienst Ihrer Haushaltshilfe (auch mit mehreren Minijobs zusammen) unter 175 Euro liegt und sie keine rentenversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausübt. Für rentenversicherungspflichtige Minijobberinnen und Minijobber wird bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags mindestens ein Verdienst von 175 Euro zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich ein Mindestbeitrag von 32,55 Euro im Monat. Der Beitrag des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin beträgt auch in einem solchen Fall 5 % des tatsächlichen Verdienstes. Die Haushaltshilfe übernimmt die Differenz zum vollen Pflichtbeitrag, also bis 32,55 Euro

Der Verdienst von Minijobbern ist stets steuerpflichtig. Die Lohnsteuer kann pauschal mit zwei Prozent oder nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen erhoben werden.

5 Schritte zur Anmeldung der Haushaltshilfe

Das Gespräch suchen

Im besten Fall ist die Anmeldung bereits beim Kennenlernen von Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und Haushaltshilfe Thema. 

Informationen bei der Haushaltshilfe erfragen

Alle Angaben, die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen zur Anmeldung brauchen, finden Sie in der praktischen Checkliste.

Anmeldung online, per Telefon oder postalisch

Die Anmeldung der Haushaltshilfe erledigen Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber am einfachsten bequem online über den Haushaltsscheck. Dort tragen Sie einfach die benötigten Angaben ein. In diesem Video erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie die Online-Anmeldung funktioniert.

Alternativ ist die Anmeldung auch per Telefon oder postalisch möglich.

Sie erreichen unser Service-Telefon 24 Stunden am Tag unter 0355 2902-70799.

Für die Anmeldung per Post drucken Sie den Haushaltsscheck (Hier geht es zum Download) aus und senden ihn an:

Minijob-Zentrale
45115 Essen

Sie erhalten Post von der Minijob-Zentrale

Die Anmeldung der Haushaltshilfe ist damit für Sie erledigt. Sie bekommen von der Minijob-Zentrale eine Betriebsnummer zur weiteren Bearbeitung der Anmeldung oder auch für Rückfragen oder Änderungen zugeschickt.

Änderungen oder schwankenden Verdienst mitteilen

Der Verdienst der Haushaltshilfe, die Bankverbindung oder die Kontaktadresse ändert sich? Änderungen können Sie ganz bequem online über den Änderungsscheck mitteilen.

Sollte der Verdienst Ihrer Haushaltshilfe nur in größeren Abständen, also nicht jeden Monat schwanken, können Sie dies mit dem Online-Halbjahresscheck melden. 

 

Checkliste: Diese Angaben brauchen Sie für die Anmeldung der Haushaltshilfe

Arbeitgeberdaten (Name, Adresse, E-Mail, Telefon)

Betriebsnummer und Steuernummer Ihres Haushaltes

Haben Sie noch keine Betriebsnummer, legen wir diese für Sie an.

Persönliche Angaben der Haushaltshilfe (Name, Adresse, Kontakt und Geburtsdaten)

Rentenversicherungsnummer der Haushaltshilfe

Angaben zur Beschäftigung und Arbeitsentgelt

Ihre Kontodaten für das SEPA-Basislastschriftmandat

Eine kleine Entscheidungshilfe für alle Arbeitgeber, die noch immer unentschlossen sind!

Möchten Sie zusammen mit Ihrer Haushaltshilfe Vorteile abräumen?

Steuern sparen klingt gut für Sie?

Alles, was Haushaltshilfen wissen müssen

Zu wenig Informationen, zu hohe bürokratische Hürden oder Angst vor zu hohen Abgaben: Die Gründe, aus denen Haushaltshilfen skeptisch gegenüber der Anmeldung ihres Jobs im Privathaushalt sind, sind denkbar vielfältig. 

Viele Sorgen lassen sich aber mit Informationen und Gesprächen bereits auflösen. Folgende drei Argumente für die Anmeldung sollte jede Haushaltshilfe kennen:

Überzeugend: 3 Argumente, wie Sie als Haushaltshilfe von der Anmeldung profitieren

  1. Brutto = netto ist nicht nur bei illegaler Schwarzarbeit, sondern auch mit der Anmeldung des Jobs bei der Minijob-Zentrale möglich. Das Einzige, was dafür nötig ist, ist sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.
  2. Für viele ist jedoch die Rentenversicherungspflicht schon das zweite Argument, das sie überzeugt. 13,6 Prozent vom Verdienst fließen in die Rentenversicherung und Haushaltshilfen profitieren von der Einzahlung.
  3. Hier kommt das eigentlich überzeugendste Argument: Die Unfallversicherung. Im Falle eines Unfalls sind sowohl Sie als Haushaltshilfe als auch Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber abgesichert.

Brutto = netto im Minijob: So funktioniert's!

Brutto = netto für Haushaltshilfen

Es ist möglich, dass der Bruttolohn von Ihnen als Haushaltshilfe dem Nettolohn entspricht. Hierfür muss zum Einen die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die Pauschsteuer von zwei Prozent übernehmen und nicht auf die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer abwälzen und zum Anderen müssen Sie als Haushaltshilfe die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen. In diesem Fall entspricht dann brutto = netto.

Alle Fragen zum Thema "Haushaltshilfe anmelden"

Was passiert, wenn ich meinen Minijobber nicht anmelde?

Wenn Sie Ihre Haushaltshilfe nicht anmelden, ist das illegal und Schwarzarbeit. Wegen dieser Ordnungswidrigkeit müssen Sie mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro rechnen. Bei einem Unfall kann die Unfallversicherung die ärztlichen Behandlungskosten von Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber zurückfordern, wenn der Minijob nicht angemeldet ist.

Vollständige Antwort anzeigen

Woher bekomme ich die Betriebsnummer (BBNR) zur Anmeldung eines Minijobs im Haushalt?

Für die Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe benötigen Sie eine Betriebsnummer für Ihren privaten Haushalt. Haben Sie noch keine Betriebsnummer, lassen Sie dieses Feld bei der Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe auf dem Haushaltsscheck frei. Die Minijob-Zentrale vergibt eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese per Post mit.

Vollständige Antwort anzeigen

Wann muss ich die Steuernummer im Haushaltsscheck eintragen?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt müssen Sie bei der Anmeldung eines Minijobbers immer Ihre Steuernummer im Haushaltsscheck angeben. Dies ist unabhängig davon, für welche Art der Besteuerung des Minijobs Sie sich entscheiden. Ihre Steuernummer können Sie Ihrem letzten Steuerbescheid entnehmen.

Vollständige Antwort anzeigen

Was bedeutet Pauschsteuer „ja oder nein“ auf dem Haushaltsscheck?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt entscheiden Sie, ob der Minijob mit einer Pauschsteuer von zwei Prozent oder individuell nach der Lohnsteuerklasse Ihres Minijobbers versteuert wird. Kreuzen Sie auf dem Haushaltsscheck "Ja" an, wenn Sie die einheitliche Pauschsteuer zahlen möchten. "Nein" bei individueller Versteuerung.

Vollständige Antwort anzeigen

Wie melde ich einen Minijobber im Haushalt mit monatlich unterschiedlichem Gehalt an?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt melden Sie Ihre Haushaltshilfe mit dem Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale an. Zahlen Sie Ihrer Haushaltshilfe einen monatlich schwankenden Verdienst, vermerken Sie dies auf dem Haushaltsscheck und melden der Minijob-Zentrale den schwankenden Verdienst mit dem Halbjahresscheck.

Vollständige Antwort anzeigen

Welche Bankverbindung muss ich auf dem Haushaltsscheck angeben?

Auf dem Haushaltsscheck geben Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber Ihre Bankverbindung an. Die anfallenden Abgaben für Ihre Haushaltshilfe werden halbjährlich eingezogen. Hierzu erteilen Sie uns bei der Anmeldung mit dem Haushaltsscheck ein Lastschriftmandat. Dieser Zahlungsweg ist vom Gesetzgeber für das Haushaltsscheck-Verfahren vorgeschrieben.

Vollständige Antwort anzeigen

Kann ich meinen Minijobber auch ohne Versicherungsnummer anmelden?

Für die Anmeldung eines Minijobs benötigen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber die Versicherungsnummer Ihrer Minijobber. Diese entnehmen Sie bitte dem Versicherungsnummernachweis Ihres Minijobbers. Liegt Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber die Versicherungsnummer nicht vor, können Sie diese maschinell bei der Datenstelle der Rentenversicherung abfragen.

Vollständige Antwort anzeigen