Änderungen der Betriebsdaten - zum Beispiel bei Adressänderungen - können Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber elektronisch an den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) übermitteln. Sie können die Übermittlung beispielsweise über die Betriebsdatenpflege Ihres Lohnprogramms oder über das SV-Meldeportal vornehmen.
Vollständige Antwort anzeigen
Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin im Gewerbe müssen Sie die Adressänderung Ihres Minijobbers nicht extra melden. Jedoch müssen Sie bei allen folgenden Meldungen die aktuellen Daten angeben. Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen im Privathaushalt können die Adressänderung Ihres Minijobbers mit dem Änderungsscheck melden.
Vollständige Antwort anzeigen
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, den übermittelten Beitragsnachweis zu stornieren und für denselben Zeitraum einen neuen Beitragsnachweis zu übermitteln. Alternativ können Sie die Beitragszahlung mit dem Beitragsnachweis des Folgemonats korrigieren. Beispielsweise können Sie zu viel gezahlte Beiträge verrechnen.
Vollständige Antwort anzeigen