Ich bin unerwartet arbeitslos geworden. Was ist bei meinem Minijob zu beachten?

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, können Sie einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Es sind jedoch bestimmte Freibeträge zu beachten. Werden diese überschritten, führt das zur Kürzung Ihres Arbeitslosengeldes. Kurzfristige Beschäftigungen mit einem monatlichen Verdienst über 538 Euro sind bei Bezug von Arbeitslosengeld ausgeschlossen.

Erläuterung

Als Empfängerin oder Empfänger von Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld können Sie einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Sie sind jedoch verpflichtet, Ihr nebenbei erzieltes Einkommen bei der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter anzugeben. Bei dem Bezug von Arbeitslosengeld I gilt ein Freibetrag von 165 Euro und für Bezieher von Bürgergeld gilt ein Freibetrag von 100 Euro. Darüber hinaus erzielter Lohn führt zu Leistungskürzungen.

Sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigungen mit einem monatlichen Verdienst über 538 Euro sind ausgeschlossen, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen.

Bürgergeld & Minijob: Geht das und was muss ich beachten?

Video | 3:01

Bürgergeld und Minijob? Ja, das geht. Auch Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger können mit einem Minijob etwas dazuverdienen. Gut zu wissen: Es gibt ein paar Dinge, die bei der Aufnahme eines Minijobs beachtet werden sollten. Welche das sind und wie der Verdienst auf das Bürgergeld angerechnet wird, zeigt Marc in diesem Video.

Verwandte Fragen

Muss ich getrennte Beitragsnachweise erstellen, wenn ich sowohl sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer mit der KNAPPSCHAFT abrechne als auch Minijobber bei der Minijob-Zentrale?

Ja, als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin müssen Sie in diesem Fall zwei getrennte Beitragsnachweise erstellen. Ein Beitragsnachweis für Ihre Minijobber geht an die Minijob-Zentrale. Für Ihre sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer übermitteln Sie einen extra Betragsnachweis an die KNAPPSCHAFT.

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Kann ich meinen Minijobber auch ohne Versicherungsnummer anmelden?

Für die Anmeldung eines Minijobs benötigen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber die Versicherungsnummer Ihrer Minijobber. Diese entnehmen Sie bitte dem Versicherungsnummernachweis Ihres Minijobbers. Liegt Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber die Versicherungsnummer nicht vor, können Sie diese maschinell bei der Datenstelle der Rentenversicherung abfragen.

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Kann ein Minijobber beim gleichen Arbeitgeber eine kurzfristige Beschäftigung machen?

Als Minijobberin oder Minijobber können Sie nicht gleichzeitig einen Minijob mit Verdienstgrenze und eine kurzfristige Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber ausüben. Denn dann liegt ein sogenanntes einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor. Auch ein Wechsel zwischen den Beschäftigungen ist nur unter bestimmten Umständen möglich.

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