Was ist bei Praktikanten als Minijobber zu beachten?
Ob für eine Praktikantin oder einen Praktikanten die Minijob-Regelungen angewendet werden können, hängt von der Art des Praktikums ab. Es gibt verschiedene Arten von Praktika: vorgeschriebene und nicht vorgeschriebene (freiwillige) Praktika. Nur bei freiwilligen Praktika gelten die Minijob-Regelungen.
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Erläuterung
EinPraktikantist, wer sich praktische Kenntnisse in einem Unternehmen aneignet, um die Ausbildung oder das Studium für den künftigen Beruf vorzubereiten, zu unterstützen oder zu vervollständigen.
Ob einePraktikantinoder einPraktikantein Minijobber sein kann, hängt davon ab, ob es sich um ein vorgeschriebenes oder freiwilliges Praktikum handelt. Nur bei freiwilligen Praktika gelten die Minijob-Regelungen.
Wie sich die Arten der Praktika unterscheiden und was beiPraktikantinnenundPraktikantenzu beachten ist, lesen sie hier.
Haben Sie noch weitere Fragen oder Anregungen zu diesem Thema?
Als Auszubildender oder Auszubildende können Sie neben Ihrer Ausbildung einen Nebenjob als Minijob in Ihrem Ausbildungsbetrieb ausüben. Da die Berufsausbildung im Rahmen eines Ausbildungsvertrages erfolgt und der Nebenjob im Rahmen eines Arbeitsvertrages, liegt kein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor.
Als Minijobberin oder Minijobber können Sie nicht gleichzeitig einen Minijob mit Verdienstgrenze und eine kurzfristige Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber ausüben. Denn dann liegt ein sogenanntes einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor. Auch ein Wechsel zwischen den Beschäftigungen ist nur unter bestimmten Umständen möglich.
Die Zeitgrenze von drei Monaten und die Zeitgrenze von 70 Arbeitstagen sind gleichwertige Alternativen bei einer kurzfristigen Beschäftigung. Wird eine der beiden Zeitgrenzen eingehalten, liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor.