Als Auszubildender oder Auszubildende können Sie neben Ihrer Ausbildung einen Nebenjob als Minijob in Ihrem Ausbildungsbetrieb ausüben. Da die Berufsausbildung im Rahmen eines Ausbildungsvertrages erfolgt und der Nebenjob im Rahmen eines Arbeitsvertrages, liegt kein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor.
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Ob für eine Praktikantin oder einen Praktikanten die Minijob-Regelungen angewendet werden können, hängt von der Art des Praktikums ab. Es gibt verschiedene Arten von Praktika: vorgeschriebene und nicht vorgeschriebene (freiwillige) Praktika. Nur bei freiwilligen Praktika gelten die Minijob-Regelungen.
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