Unbürokratische Anmeldung

Mit dem SV-Meldeportal oder einem bereits von Ihnen genutzten Entgeltabrechnungsprogramm können Sie Ihren Minijobber oder Ihre Minijobberin in wenigen Schritten anmelden.

Absicherung durch Arbeitgeberversicherung

Ihr Minijobber ist krank oder Ihre Minijobberin schwanger? Ihre Arbeitgeberversicherung springt ein und bewahrt Sie vor zusätzlichen Kosten.

Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist für Sie Pflicht und schützt Sie und Ihre Minijobber und Minijobberinnen im Falle eines Unfalls im Rahmen der Beschäftigung.

Einheitliche Pauschsteuer

Sie können selbst über die Art der Besteuerung entscheiden. Die Pauschsteuer können Sie wählen, wenn Sie Beiträge zur Rentenversicherung für Ihre geringfügig Beschäftigten zahlen.

Insolvenzgeldumlage

Im Falle einer Insolvenz erhalten Ihre Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen von der Agentur für Arbeit bis zu drei Monate Ausgleichszahlungen für ihren ausgefallenen Verdienst. Die Einzugsstelle kann die von Ihnen aufgrund der Insolvenz nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge ebenfalls bis zu drei Monate über die Insolvenzgeldversicherung geltend machen.