Springe direkt zu:
Menü
Servicemenü
Hauptmenü
Ansichten
Module
Seitentypen
Navigationspfad
Mit unserem Urlaubsrechner können Minijobber ihren gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch berechnen. Dieser beträgt jährlich mindestens vier Wochen bzw. 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche (§ 3 Bundesurlaubsgesetz) .
Schließen
Bitte beachten Sie, dass nur ganze Arbeitstage zu berücksichtigen sind, egal wie viele Stunden Sie an den einzelnen Tagen arbeiten. Arbeiten Sie z. B. immer montags 6 Stunden und freitags 3 Stunden, handelt es sich um 2 Arbeitstage.
Wählen Sie „Ja“ aus, wenn Sie in jeder Woche an gleich vielen Tagen arbeiten. Wenn Sie z. B. nur alle zwei Wochen arbeiten, aber immer die gleiche Anzahl an Arbeitstagen haben, gilt das auch als regelmäßig. In diesen Fällen wählen Sie bitte ebenfalls „Ja“ aus. Ist die Anzahl Ihrer Arbeitstage je Woche unterschiedlich, gilt das als unregelmäßig. Wählen Sie in diesem Fall bitte „Nein“ aus.
Tragen Sie bitte den Durchschnitt Ihrer Arbeitstage pro Woche ein. Wenn Sie z. B. alle zwei Wochen an einem Tag arbeiten, ergibt das einen halben regelmäßigen Arbeitstag pro Woche. Tragen Sie dann bitte 0,5 ein.Zulässige Eingaben: Zahlen zwischen 0 und 6 mit max. zwei Nachkommastellen.Bei den Nachkommastellen sind nur folgende Möglichkeiten zugelassen:X,0X,00X,25X,33X,5X,50X,67X,75
Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie wertvolle Tipps, Neuigkeiten und rechtliche Updates rund um Minijobs:
Seiteninformationen
Die Minijob-Zentrale ist Teil des Verbundsystems der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
© 2026 Minijob-Zentrale