Wann Minijobber aus dem Ausland eine Arbeitserlaubnis benötigen
Personen bestimmter Herkunftsländer brauchen einen Aufenthaltstitel
Sind Sie Angehöriger eines Staates
- der Europäischen Union (EU),
- des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder
- der Schweiz,
dürfen Sie sich in Deutschland aufhalten und arbeiten. Dazu benötigen Sie keine Arbeitserlaubnis.
Als Angehöriger eines anderen Staates, dürfen Sie in Deutschland nur arbeiten, wenn Sie einen entsprechenden Aufenthaltstitel haben.
Wichtig zu wissen
Ein Aufenthaltstitel ist die Aufenthaltserlaubnis, die regelt, ob Sie arbeiten dürfen.
In Deutschland können Sie einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde der Stadt-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung beantragen. Diese holen bei Bedarf die Zustimmung der Arbeitsverwaltung ein.
Im Ausland sind die deutschen Auslandsvertretungen
zuständig.
Haben Sie weitere Fragen zu Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen, wenden Sie sich bitte an Ihre Agentur für Arbeit.