Arbeitgeberversicherung im Haushalt: So sind Sie abgesichert
Im Falle von Krankheit oder Schwangerschaft hat Ihre Haushaltshilfe Anspruch auf Entgeltfortzahlung bzw. Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Hier greift die Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See und sichert Sie ab.
Das leistet die Arbeitgeberversicherung im Minijob
Die Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See (KBS) ist für Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin einer Haushaltshilfe Pflicht – und Ihr Sicherheitsnetz. Denn ist Ihr Minijobber oder Ihre Minijobberin krank, sind Sie als Arbeitgeber in bestimmtem Rahmen zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Und auch, wenn Ihre Haushaltshilfe schwanger ist, steht ihr Mutterschutz beim Minijob zu und sie kann Ihnen gegenüber Anspruch auf finanzielle Zuschüsse haben. In beiden Fällen sind Sie durch das Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberversicherung für Minijobs im Haushalt abgesichert.
Dafür zahlen Sie monatlich zwei Umlagen an die Arbeitgeberversicherung der KBS. So haben Sie Anspruch auf anteiligen oder vollständigen Ausgleich Ihrer Zahlungen im Falle von Krankheit oder Schwangerschaft Ihrer Haushaltshilfe.
Umlage U1
Sie zahlen monatlich 1,1 Prozent des Lohns Ihrer Haushaltshilfe. Ist diese krank und Sie müssen Entgeltfortzahlung leisten, erstattet Ihnen die Arbeitgeberversicherung diese zu 80 Prozent.
Umlage U2
Sie zahlen monatlich 0,24 Prozent des Lohns Ihrer Haushaltshilfe. Ist diese schwanger und Sie leisten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverbot, erstattet Ihnen die Arbeitgeberversicherung diese Zahlungen zu 100 Prozent.
Vorteile der Arbeitgeberversicherung
Video | 4:54 min
Deine Minijobberin oder dein Minijobber fällt aus? Kein Problem. Denn dafür gibts die Arbeitgeberversicherung der Knappschaft Bahn-See. Sie ist dein finanzieller Schutz bei Krankheit oder Mutterschaft deines Minijobbers oder deiner Minijobbern. Wie genau sie das macht, erklärt dir Marc hier im Video.
Unfallversicherung für Minijobs im Haushalt
Eine Unfallversicherung ist für Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin einer Haushaltshilfe Pflicht. Die gute Nachricht: Sie melden Ihren Minijobber oder Ihre Minijobberin einfach per Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale an. Wir kümmern uns dann um die Anmeldung bei der Unfallversicherung und die Beitragszahlungen.
Der Beitrag zur Unfallversicherung beträgt 1,6 Prozent des monatlichen Verdienstes Ihrer Haushaltshilfe und wird zwei Mal im Jahr zusammen mit den weiteren Abgaben von Ihrem Konto abgebucht.