Arbeitsrechte im Minijob
Egal ob Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz oder Mindestlohn – auch Minijobs sind arbeitsrechtlich geregelt. Was viele nicht wissen: Minijobber und Minijobberinnen haben die gleichen Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte.
Gleiches Arbeitsrecht für alle
Nach dem sogenannten Grundsatz der Gleichbehandlung sind Minijobber und Minijobberinnen in fast allen Bereichen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern gleichgestellt. Egal, ob sie im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt arbeiten. Die einzige Ausnahme: Wenn es einen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung gibt (§ 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz). Dazu zählen beispielsweise die Arbeitsleistung, Qualifikation, Berufserfahrung oder unterschiedliche Arbeitsplatzanforderungen.
Ihr Arbeitsvertrag im Minijob
Ein Arbeitsvertrag im Minijob ist nicht zwingend. Allerdings ist es Aufgabe des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin, dem Minijobber spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn einen schriftlichen Nachweis mit den wesentlichen Arbeitsbedingungen auszuhändigen. Dieser regelt, woran sich beide Seiten zu halten haben und vermeidet potentielle Uneinigkeiten. Erfahren Sie mehr zum Arbeitsvertrag im Minijob und sichern Sie sich Ihre Mustervorlage!
Mythos oder Wahrheit: Ist ein Arbeitsvertrag für den Minijob Pflicht?
Video | 4:59 min
Mythos oder Wahrheit: Brauchen Minijobberinnen und Minijobber einen Arbeitsvertrag? Nur so viel vorab: Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist sinnvoll, aber kein Muss. Allerdings gibt's dabei ein paar Dinge zu beachten. Welche das sind und warum es für beide Seiten wichtig ist, Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, erklärt dir Muriel in diesem Video.
Arbeit auf Abruf im Minijob
Da Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen im Voraus oft nicht einschätzen können, wie viel Arbeit tatsächlich anfällt, gibt es den Minijob auf Abruf. Erfahren Sie, was dahinter steckt und was arbeitsrechtlich gilt.
Sie haben individuelle Fragen zum Arbeitsrecht?
Als Sozialversicherungsträger informiert Sie die Minijob-Zentrale über Ihre Rechte im Minijob. Sollten Sie individuelle arbeitsrechtliche Fragen haben, können Sie sich an das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wenden. Die Service-Hotline erreichen Sie montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr unter der Rufnummer 030 221 911 004.