Arbeitgeberversicherung für gewerbliche Minijobs
Sicherheit für Arbeitgeber bei Krankheit oder Mutterschaft Ihres Minijobbers
Ihr Minijobber hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und auf finanzielle Absicherung bei Mutterschaft. Damit dies für Sie als Arbeitgeber keine unberechenbar hohe finanzielle Belastung darstellt, sind Sie in der Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See grundsätzlich umlagepflichtig. Diese erstattet Ihnen Ihre Aufwendungen.
Das sind Ihre Beiträge
Sie zahlen zwei Umlagebeiträge als Ausgleich
- für Ihre Aufwendungen bei Krankheit Ihres Minijobbers: U1 in Höhe von 1 Prozent und
- für Ihre Aufwendungen bei Mutterschaft Ihres Minijobbers: U2 in Höhe von 0,39 Prozent.