Voraussetzungen für die Anmeldung gewerblicher Minijobs
Maschinelle Datenübertragung ist Pflicht
Als Arbeitgeber ist es Ihre Aufgabe, Ihren Arbeitnehmer sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen. Hierbei kommt es darauf an, was Sie mit ihm vereinbart haben und welche Angaben er Ihnen im Personalfragebogen, unter anderem zu weiteren Beschäftigungen, macht. Stellen Sie dabei fest, dass es sich um einen 450-Euro- oder kurzfristigen Minijob handelt, müssen Sie Ihren Minijobber bei der Minijob-Zentrale anmelden.
Zusammen mit der individuellen Meldung zur Sozialversicherung für den jeweiligen Minijobber, übermitteln Sie auch einen Beitragsnachweis über die Höhe Ihrer Abgaben im jeweiligen Beitragsmonat – beides ist grundsätzlich nur durch Datenübertragung mit zugelassenen systemgeprüften Programmen
an die Einzugsstellen
möglich.
Wie sind die Beiträge zu leisten
Informationen zur elektronische Datenübertragung
Für die Anmeldung als auch für die Beitragszahlung brauchen Sie eine achtstellige Betriebsnummer.
Es besteht auch eine Melde- und Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die Minijob-Zentrale deckt diese nicht ab.