Bankverbindungen
Achten Sie auf den korrekten Verwendungszweck
Sie können Ihre Beiträge per SEPA-Basislastschriftmandat pünktlich und bequem von der Minijob-Zentrale einziehen lassen. Sofern Sie als Arbeitgeber nicht daran teilnehmen möchten, überweisen Sie die Beiträge an eine der nachfolgenden Banken der Minijob-Zentrale.
Bitte achten Sie darauf, die Betriebsnummer korrekt anzugeben, damit wir Ihre Beitragszahlungen zeitnah Ihrem Beitragskonto zuordnen können.
Bank | IBAN | BIC |
---|---|---|
Commerzbank AG, Cottbus | DE86 1804 0000 0156 6066 00 | COBADEFF180 |
Deutsche Bank AG, Cottbus | DE60 1207 0000 0511 0382 00 | DEUTDEBB180 |
Landesbank Hessen-Thüringen | DE17 3005 0000 0000 6666 44 | WELADEDD |
Im Verwendungszweck geben Sie bitte zuerst Ihre achtstellige Betriebsnummer und dann den jeweiligen Beitragsmonat an. Beispiel: 12345678 Januar 2021
Falls Sie Minijobber (Zuständigkeit: Minijob-Zentrale) und sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer (Zuständigkeit: Knappschaft) beschäftigen, überweisen Sie die Abgaben für diese Personenkreise bitte getrennt. Hierfür geben Sie im Verwendungszweck nach Ihrer achtstelligen Betriebsnummer die Kennzeichnung
- „FKMJ“ bei Zahlungen für Minijobber an die Minijob-Zentrale oder
- „FKAG“ bei Zahlungen für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte an die Knappschaft an.
Direkt danach tragen Sie auch hier den jeweiligen Beitragsmonat ein.
Beispiel: 12345678FKMJ Januar 2021 - bei Zahlungen für Minijobber
Beispiel: 12345678FKAG Januar 2021 - bei Zahlungen für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
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