Der Haushaltsscheck-Rechner für Arbeitgeber

Hilfe im Haushalt ist Gold wert! Aber wie hoch sind die Abgaben, wenn Sie eine Haushaltshilfe beschäftigen? Mit unserem Haushaltsscheck-Rechner kriegen Sie das ganz einfach raus.

So funktioniert der Haushaltsscheck-Rechner

Die Höhe der Abgaben, die Sie für Ihren Minijobber oder Ihre Minijobberin in Ihrem Privathaushalt zahlen, ist in erster Linie vom Verdienst abhängig. Es spielt aber auch eine Rolle, ob Ihre Haushaltshilfe gesetzlich krankenversichert oder von der Rentenversicherungspflicht befreit ist. Diese Punkte werden im Haushaltsscheck-Rechner abgefragt. Mit einem Klick auf das kleine "i" hinter jedem Punkt erhalten Sie Hinweise, die Ihnen bei der Beantwortung helfen. Haben Sie alle Angaben gemacht, dauert die Berechnung Ihrer zu zahlenden Abgaben nur wenige Sekunden.

Das wird berechnet

Der Haushaltsscheck-Rechner der Minijob-Zentrale bietet Ihnen als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin eine detaillierte Aufschlüsselung der von Ihnen zu zahlenden Abgaben. Dies beinhaltet:

  • den Beitrag zur Krankenversicherung
  • den Beitrag zur Rentenversicherung inkl. Arbeitnehmeranteil bei Rentenversicherungspflicht
  • den Beitrag zur Unfallversicherung
  • die Umlagen 1 und 2
  • eine einheitliche Pauschsteuer 

Unser Haushaltsscheck-Rechner berechnet außerdem, wie hoch Ihre mögliche Steuerermäßigung ist. Dazu nimmt er die Gesamtsumme der Abgaben und des Lohns als Grundlage.

Ausführliche Informationen zum Thema Steuerermäßigung und welche steuerlichen Vorteile Ihnen die Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe bringt, erfahren Sie auf unserer Seite Steuervorteile und Steuererklärung.

Rechner

Haushaltsscheck-Rechner

In welchem Zeitraum liegt der Monat, für den Sie die Beiträge berechnen möchten? Bitte wählen Sie den entsprechenden Zeitraum.

Sofern der Verdienst monatlich schwankt oder Sonderzahlungen wie z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld anfallen, geben Sie hier bitte den durchschnittlichen Monatsverdienst ein.

Es besteht keine Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung oder Familienversicherung.

Im Haushaltsscheck-Verfahren kann die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragt werden. In diesem Fall zahlen nur die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber 5 Prozent des monatlichen Verdienstes.



Hinweis: Der volle Rentenversicherungsbeitrag muss mindestens von 175 Euro (Mindestbeitragsbemessungsgrundlage) berechnet werden.
Beträgt der Brutto-Verdienst weniger als 175 Euro im Monat, zahlt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin den Pauschalbeitrag in Höhe von 5 Prozent des tatsächlichen Brutto-Verdienstes. Die Haushaltshilfe zahlt den Differenzbetrag zwischen dem Mindestbeitrag in Höhe von 32,55 Euro (18,6 Prozent von 175 Euro) und dem Arbeitgeberanteil.

Für rentenversicherungspflichtige Minijobberinnen und Minijobber wird bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags mindestens ein Verdienst von 175 Euro zugrunde gelegt. In bestimmten Fällen gilt die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 175 Euro nicht, z. B. weil die Minijobberin oder der Minijobber noch eine rentenversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung oder mehrere Minijobs ausübt und insgesamt einen Verdienst von mehr als 175 Euro erzielt.

Der Verdienst von Minijobbern ist stets steuerpflichtig. Die Lohnsteuer kann pauschal mit zwei Prozent oder nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen erhoben werden.

Die Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe bringt nur Vorteile

Die eben berechneten Abgaben für Ihre Haushaltshilfe scheinen Ihnen zu hoch? Sie fragen sich, warum Sie Ihre Minijobberin oder Ihren Minijobber überhaupt anmelden sollten, wenn es doch nur Kosten verursacht? Glauben Sie uns, es gibt viele gute Gründe für die Anmeldung! 

Alle Vorteile für Haushalte erfahren

Minijobber anmelden und Steuern sparen: So reduzieren Sie Ihre Steuerschuld.

Video | 3:18 min

Im Video erklären wir, wie Sie die Kosten für Haushaltshilfen von der Steuer absetzen können.

+++ Zum Stand in unserem Video haben sich folgende Änderungen ergeben +++
Die Abgaben für private Arbeitgeber liegen seit dem 1. Januar 2023 bei 14,94 Prozent.

So berechnen Sie den Bruttolohn für Ihre Haushaltshilfe

Sie möchten, dass Ihr Minijobber oder Ihre Minijobberin einen bestimmten Nettolohn erhält? Dann können Sie ganz einfach berechnen, welchen Bruttolohn Sie dafür zahlen müssen: Multiplizieren Sie den gewünschten Nettolohn mit 100. Das Ergebnis teilen Sie dann durch 86,4 und schon wissen Sie, was Sie Ihrer Haushaltshilfe zahlen sollten. Bitte beachten Sie jedoch, dass im Haushaltsscheck-Verfahren nur glatte Euro-Beträge möglich sind. Bei der angegebenen Rechnung handelt es sich daher nur um ungefähre Beträge, die auf volle Euros auf- oder abgerundet werden müssen.

Sie können diese Formel nicht zur Berechnung des Bruttolohns Ihrer rentenversicherungspflichtigen Haushaltshilfe nutzen, wenn der Bruttolohn bei weniger als 175 Euro liegt. Denn in diesem Fall zahlt Ihre Haushaltshilfe die Differenz vom Mindestbeitrag zur Rentenversicherung (18,6 Prozent von 175 Euro) und Ihrem Beitrag als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin (5 Prozent vom tatsächlichen Verdienst). Somit ist die Formel in diesem Fall nicht anwendbar.