Arbeitsvertrag für den Minijob

Ob Verdienst, Urlaub oder Kündigungsfrist: Ein Arbeitsvertrag regelt im Minijob alle wichtigen Arbeitsbedingungen zwischen Arbeitgebern und Minijobbern. Erfahren Sie hier, was drin stehen sollte und welche Regelungen gelten.

Arbeitsvertrag für den Minijob: Ist das Pflicht?

Bevor Minijobber oder Minijobberinnen den ersten Arbeitstag haben, sollten sie sich gemeinsam mit dem Arbeitgeber Gedanken über die Arbeitsbedingungen machen. Diese müssen dabei nicht zwingend in einem Arbeitsvertrag festgehalten werden, denn ein Arbeitsvertrag ist im Minijob optional.

Es ist jedoch Aufgabe des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin die wesentlichen Arbeitsbedingungen in einem schriftlichen Nachweis festzuhalten, zu unterschreiben und dem Minijobber auszuhändigen. Das besagt das Nachweisgesetz. Es gilt für alle Beschäftigten.

Checkliste: Arbeitsbedingungen

Der schriftliche Nachweis für Minijobber muss folgende Angaben enthalten:

Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Beginn des Minijobs

Das Ende oder die Dauer bei zeitlich befristeten Minijobs

Art der Tätigkeit

Arbeitsort

Die Dauer der Probezeit (sofern vereinbart)

Monatlicher Lohn (inklusive Überstunden, Zuschläge etc.)

Erfahren Sie mehr über den gesetzlichen Mindestlohn und die Verdienstgrenzen im Minijob.

Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten

Bei vereinbarter Schichtarbeit sind außerdem das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen festzuhalten. Erfahren Sie mehr über die Zeitgrenzen im Minijob mit Verdienstgrenze und der kurzfristigen Beschäftigung.

Bedingungen bei Arbeit auf Abruf

Dazu gehören:
a) die Vereinbarung, dass die Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall erbracht wird
b) die Zahl der mindestens zu vergütenden Stunden 
c) der Zeitrahmen für die Erbringung der Arbeitsleistung 
d) die Frist, innerhalb derer die Arbeitseinsätze im Voraus mitzuteilen sind

Möglichkeit der Anordnung von Überstunden (sofern vereinbart)

Etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung

Daten des Versorgungsträger bei betrieblicher Altersvorsorge

Sofern der Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung über einen Versorgungsträger zusagt, muss er den Namen und die Anschrift des Versorgungsträgers dokumentieren. Dies entfällt, wenn der Versorgungsträger zu dieser Information verpflichtet ist.

Jährlicher Urlaubsanspruch

Finden Sie heraus, wie hoch der Urlaubsanspruch für Minijobber und Minijobberinnen ist.

Das bei einer Kündigung einzuhaltende Verfahren

Dazu zählen mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage.

Geltende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

Gilt für das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag oder eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung, muss diese im schriftlichen Nachweis festhalten werden.

Fristen zur Aushändigung der Arbeitsbedingungen

Für die Aushändigung der schriftlich festgehaltenen und vom Arbeitgeber unterzeichneten Arbeitsbedingungen gibt es unterschiedliche Fristen zu beachten.

Folgende Vertragsbedingungen muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens am ersten Tag der Arbeit aushändigen:

•    Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
•    Monatlicher Lohn 
•    Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten

Spätestens am siebten Kalendertag nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die folgenden Vertragsbedingungen:

•    Beginn des Minijobs
•    Das Ende oder die voraussichtliche Dauer bei zeitlich befristeten Minijobs
•    Art der Tätigkeit
•    Arbeitsort
•    Die Dauer der Probezeit (sofern vereinbart)
•    Bedingungen bei Arbeit auf Abruf
•    Möglichkeit der Anordnung von Überstunden (sofern vereinbart)

Die übrigen Angaben sind spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen. Das betrifft die folgenden Vertragsbedingungen:

•    Jährlicher Urlaubsanspruch
•    Etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung
•    Daten des Versorgungsträger bei betrieblicher Altersvorsorge
•    Das bei einer Kündigung einzuhaltende Verfahren
•    Geltende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

Warum ist ein Arbeitsvertrag im Minijob sinnvoll?

Junge weiße Frau sitzt entspannt auf dem Wohnzimmerboden vor dem Sofa und arbeitet an ihrem Laptop.

Ein Arbeitsvertrag für den Minijob ist zwar nicht verpflichtend, aber dennoch sehr sinnvoll. Hier werden sowohl für den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin als auch für den Minijobber die geltenden Rechte und Pflichten festgehalten.

Wir empfehlen deshalb immer einen Arbeitsvertrag abzuschließen, denn er sorgt für Transparenz und vermeidet von Beginn an Uneinigkeiten über die Arbeitsbedingungen. Arbeitgeber und Minijobber entscheiden dabei selbst, ob Sie den Vertrag für den Minijob schriftlich oder mündlich abschließen möchten. Er gilt, sobald beide Parteien dem Inhalt zustimmen.

Arbeitsvertrag für den Minijob: Das steht drin

Über den Inhalt des Arbeitsvertrags entscheidet sowohl der Arbeitgeber als auch der Minijobber oder die Minijobberin. Im Bestfall halten hier beide gemeinsam ihre Vereinbarungen bezüglich Beginn und Dauer des Minijobs, Verdienst, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigung fest.

Alles, was im Arbeitsvertrag nicht genannt wird, richtet sich automatisch nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es ist also nicht schlimm, wenn nicht alle Arbeitsbedingungen im Vertrag für den Minijob dokumentiert sind. Wichtig ist jedoch: Minijobber und Minijobberinnen dürfen im Arbeitsvertrag nicht schlechter gestellt werden als es Gesetze, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen vorsehen. 

Merkblatt zum Muster-Arbeitsvertrag (PDF, 70KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm)

Mythos oder Wahrheit: Ist ein Arbeitsvertrag für den Minijob Pflicht?

Video | 4:59 min

Mythos oder Wahrheit: Brauchen Minijobberinnen und Minijobber einen Arbeitsvertrag? Nur so viel vorab: Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist sinnvoll, aber kein Muss. Allerdings gibt's dabei ein paar Dinge zu beachten. Welche das sind und warum es für beide Seiten wichtig ist, Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, erklärt dir Muriel in diesem Video.

Diese Punkte können der Arbeitgeber und der Minijobber oder die Minijobberin in einem Arbeitsvertrag festhalten:

Beginn und Dauer des Minijobs

Egal ob vor oder nach der Anmeldung des Minijobbers oder der Minijobberin bei der Minijob-Zentrale – im Arbeitsvertrag ist der Beginn der Beschäftigung festgelegt. Ist der Minijob befristet, erhält der Minijobber hier zudem Auskunft über das voraussichtliche Ende beziehungsweise die Dauer des Jobs. Ist eine Probezeit vorgesehen, wird auch diese im Minijob-Vertrag festgehalten.

Verdienst im Minijob

Im Vertrag ist sowohl der monatliche Verdienst als auch der Stundenlohn des Minijobbers oder der Minijobberin vermerkt. Der gesetzliche Mindestlohn bestimmt dabei, welchen Betrag der Minijobber mindestens erhält. Selbstverständlich kann der Verdienst pro Arbeitsstunde auch höher als der aktuell geltende Mindestlohn sein.

Gilt ein Tarifvertrag, richtet sich der Verdienst an die dort festgelegte Höhe des Lohns. Nicht zu vergessen sind beim Verdienst natürlich auch die geltenden Verdienstgrenzen für den Minijob. 

Arbeitszeit im Minijob

Wann und wie viele Stunden pro Woche oder Monat arbeitet der Minijobber oder die Minijobberin? Auch diese Vereinbarung hält der Arbeitsvertrag im Minijob fest. Dabei müssen vor allem die geltenden Zeitgrenzen im Blick behalten werden, denn diese hängen mit dem Verdienst zusammen. Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze ist der Stundenlohn ausschlaggebend dafür, wie viele Stunden der Minijobber monatlich arbeiten kann. 

Urlaubsanspruch im Minijob

Wie vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer haben auch Minijobber und Minijobberinnen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, welcher im Arbeitsvertrag festgehalten wird. Wie hoch dieser Anspruch ist, hängt von der wöchentlichen Arbeitszeit des Minijobbers ab. Mit unserem Urlaubsrechner können Sie den Mindesturlaubsanspruch schnell und einfach berechnen.

Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Sowohl für den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin als auch für den Minijobber gelten bestimmte Kündigungsfristen. Diese entsprechen mindestens den gesetzlichen Fristen, können aber auch in Absprache mit dem Minijobber oder wegen eines Tarifvertrages länger sein.

Bei einem befristeten Arbeitsvertrag und damit einem festgelegten Ende des Minijobs muss dem Minijobber oder der Minijobberin nicht extra gekündigt werden. 

Ihr Muster-Arbeitsvertrag für den Minijob

Passend für den Minijob im Gewerbe oder im Privathaushalt: Laden Sie sich Ihren Muster-Arbeitsvertrag herunter.

Personalfragebogen für den gewerblichen Minijob

Mit dem Personalfragebogen fragt ein gewerblicher Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin alle Informationen über den Arbeitnehmer ab, die für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung benötigt werden. Gleichzeitig werden damit die Lohnunterlagen vervollständigt.

Wichtig: Der Personalfragebogen wird von dem Minijobber oder der Minijobberin zusätzlich zum Arbeitsvertrag ausgefüllt und ersetzt diesen nicht.