Wie melde ich die Adressänderung meines Minijobbers?

Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin im Gewerbe müssen Sie die Adressänderung Ihres Minijobbers nicht extra melden. Jedoch müssen Sie bei allen folgenden Meldungen die aktuellen Daten angeben. Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen im Privathaushalt können die Adressänderung Ihres Minijobbers mit dem Änderungsscheck melden.

Erläuterung

Bei einer Adressänderung Ihres Minijobbers ist keine gesonderte Meldungen notwendig. Die aktuellen Daten erfährt die Minijob-Zentrale von den Meldebehörden. Jedoch müssen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin eines gewerblichen Minijobs darauf achten, dass Sie bei allen zukünftigen Entgelt- oder Abmeldungen die aktuellen Adressdaten Ihres Minijobbers oder Ihrer Minijobberin angeben. 

Privathaushalte melden die Adressänderung mit dem Änderungsscheck

Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin im Privathaushalt können Sie der Minijob-Zentrale die Adressänderung Ihrer Haushaltshilfe ganz einfach mit dem Änderungsscheck mitteilen. Wählen Sie in unserem Online-Formular einfach aus, dass Sie Arbeitnehmerdaten ändern möchten und geben Sie im nächsten Schritt die neue Adresse ein.

Verwandte Fragen

Wie melde ich der Minijob-Zentrale die Adressänderung meines Betriebes?

Änderungen der Betriebsdaten - zum Beispiel bei Adressänderungen - können Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber elektronisch an den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) übermitteln. Sie können die Übermittlung beispielsweise über die Betriebsdatenpflege Ihres Lohnprogramms oder über das SV-Meldeportal vornehmen.

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Wie melde ich der Minijob-Zentrale meine geänderte Bankverbindung?

Möchten Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin der Minijob-Zentrale eine Bankverbindungsänderung mitteilen, müssen Sie ein neues Lastschriftmandat einreichen. Dies ist für einen rechtmäßigen Lastschrifteinzug erforderlich. Wir können Ihre Bankverbindungsänderung nicht telefonisch oder per Internet entgegennehmen.

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Wie melde ich die Gehaltserhöhung meines Minijobbers nach?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt melden Sie eine Gehaltserhöhung bei Ihren Minijobbern mit dem Änderungsscheck. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im gewerblichen Bereich nutzen Sie den monatlichen Beitragsnachweis, um die Höhe der Abgaben zur Sozialversicherung Ihrer Minijobber zu melden.

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