Wie melde ich die Adressänderung meines Minijobbers?
Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin im Gewerbe müssen Sie die Adressänderung Ihres Minijobbers nicht extra melden. Jedoch müssen Sie bei allen folgenden Meldungen die aktuellen Daten angeben. Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen im Privathaushalt können die Adressänderung Ihres Minijobbers mit dem Änderungsscheck melden.
Erläuterung
Bei einer Adressänderung Ihres Minijobbers ist keine gesonderte Meldungen notwendig. Die aktuellen Daten erfährt die Minijob-Zentrale von den Meldebehörden. Jedoch müssen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin eines gewerblichen Minijobs darauf achten, dass Sie bei allen zukünftigen Entgelt- oder Abmeldungen die aktuellen Adressdaten Ihres Minijobbers oder Ihrer Minijobberin angeben.
Privathaushalte melden die Adressänderung mit dem Änderungsscheck
Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin im Privathaushalt können Sie der Minijob-Zentrale die Adressänderung Ihrer Haushaltshilfe ganz einfach mit dem Änderungsscheck mitteilen. Wählen Sie in unserem Online-Formular einfach aus, dass Sie Arbeitnehmerdaten ändern möchten und geben Sie im nächsten Schritt die neue Adresse ein.