Muss ich meinen Dauer-Beitragsnachweis bei der Minijob-Zentrale ändern, wenn sich Beitragssätze oder Umlagesätze ändern?
Nutzen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber einen Dauer-Beitragsnachweis, weil der Verdienst Ihrer Minijobber und die Abgaben längere Zeit unverändert bleiben, müssen Sie diesen bei alleiniger Änderung der Beitrags- oder Umlagesätze nicht anpassen. Die Minijob-Zentrale passt den Dauer-Beitragsnachweis automatisch für Sie an.
Erläuterung
Als gewerbliche Arbeitgeberin oder gewerblicher Arbeitgeber müssen Sie die Beiträge Ihrer Minijobber an die Minijob-Zentrale melden. In der Regel übermitteln Sie dazu monatlich einen elektronischen Beitragsnachweis. Bleiben der Verdienst Ihrer Minijobberinnen und Minijobber und somit auch die Abgaben über einen längeren Zeitraum unverändert, können Sie einen Dauer-Beitragsnachweis einreichen.
Dazu kennzeichnen Sie Ihren Beitragsnachweis als Dauer-Beitragsnachweis. Damit gilt dieser dann nicht nur für den laufenden, sondern auch für die folgenden Abrechnungsmonate. Und zwar so lange, bis Sie in der Regel wegen einer Änderung in der Lohnzahlung einen neuen (Dauer-)Beitragsnachweis einreichen.
Sollten Sie eine einmalige rückwirkende Änderung vornehmen wollen, reichen Sie bitte einen zusätzlichen Beitragsnachweis über die angefallene Differenz ein. In allen anderen Fällen nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit der Minijob-Zentrale auf, damit Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Vorteile von Dauer-Beitragsnachweisen
Ein Dauer-Beitragsnachweis hat zwei entscheidende Vorteile:
- Sie ersparen sich monatliche Datenübermittlungen und die monatliche Berechnung der Abgaben.
- Ändern sich die Beitrags- oder Umlagesätze, passt die Minijob-Zentrale vorliegende Dauer-Beitragsnachweise in der Regel automatisch an.