Muss ich meinen Dauer-Beitragsnachweis stornieren, wenn ein Minijobber aufhört zu arbeiten und ich ihn abmelde?

Sie müssen Ihren Dauer-Beitragsnachweis stornieren oder einen neuen einreichen, wenn sich die Höhe der Abgaben ändert, die Sie insgesamt für Ihre Minijobber in einem Kalendermonat zahlen müssen. Wenn einer Ihrer Minijobber aufhört zu arbeiten, wird sich die Höhe der Abgaben zwangsläufig ändern und Sie müssen Ihren Dauer-Beitragsnachweis anpassen.

Verwandte Fragen

Müssen Arbeitgeber die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) auch für kurzfristige Minijobber übermitteln?

Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin müssen Sie die Steueridentifikationsnummer für Ihre kurzfristigen Minijobber nicht melden.  Die Verpflichtung zur Meldung der Steueridentifikationsnummer besteht nur für Minijobber, die einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben.

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Wie melde ich die "steuerliche Identifikationsnummer" (IdNr) der Minijob-Zentrale?

Die IdNR Ihrer gewerblichen Minijobber melden Sie mit den Entgeltmeldungen über das elektronische Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie die Steuer pauschal an die Minijob-Zentrale zahlen oder die individuelle Besteuerung nach der Lohnsteuerklasse vornehmen. Die Art der Versteuerung ist ebenfalls anzugeben.

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Muss ich meinen Dauer-Beitragsnachweis bei der Minijob-Zentrale ändern, wenn sich Beitragssätze oder Umlagesätze ändern?

Nutzen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber einen Dauer-Beitragsnachweis, weil der Verdienst Ihrer Minijobber und die Abgaben längere Zeit unverändert bleiben, müssen Sie diesen bei alleiniger Änderung der Beitrags- oder Umlagesätze nicht anpassen. Die Minijob-Zentrale passt den Dauer-Beitragsnachweis automatisch für Sie an.

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