Informationen zum Widerspruch

Sie haben einen Bescheid von uns erhalten und sind mit der Entscheidung nicht einverstanden? Dann können Sie gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen. Doch wie funktioniert das genau, welche Fristen sind zu beachten, und worauf kommt es an? Hier erhalten Sie eine übersichtliche Zusammenfassung der wichtigsten Informationen rund um den Widerspruch.

Alles Wichtige rund um den Widerspruch im Überblick 

Wenn Sie einen Bescheid von uns erhalten haben und mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, bietet ein Widerspruch die Möglichkeit, die Entscheidung rechtlich überprüfen und gegebenenfalls ändern zu lassen. Hier sind die wesentlichen Informationen zum Widerspruchsverfahren zusammengefasst.

Kostenfreies Verfahren

Das Einlegen eines Widerspruchs ist mit keinen Kosten verbunden.

Widerspruchsfrist: Ein Monat in Deutschland, drei Monate im Ausland

Wenn Sie in Deutschland leben, haben Sie für die Einlegung Ihres Widerspruchs einen Monat Zeit. Leben Sie im Ausland, gilt eine Frist von drei Monaten.

Widerspruch einlegen - Schriftlich oder elektronisch

Der Widerspruch kann schriftlich oder elektronisch eingelegt werden. Mündlich ist dies nicht möglich.

Keine besondere Form erforderlich

Sie müssen beim Widerspruch keine besondere Form einhalten. Es genügt, wenn Sie uns kurz in Ihren Worten schreiben, dass Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind. Eine Begründung müssen Sie nicht beifügen. Es ist allerdings sinnvoll, wenn Sie uns mitteilen, warum Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind.

Fragen vorab klären?

Bevor ein Widerspruch eingereicht wird, kann ein Anruf oft schon helfen. Unser Team steht bereit, um den Sachverhalt persönlich zu klären und mögliche Missverständnisse direkt aus dem Weg zu räumen.

So können Sie Widerspruch einlegen

Ein Widerspruch lässt sich einfach und unkompliziert einlegen. Ob schriftlich per Brief, elektronisch oder über andere zulässige Wege – hier wird erklärt, wie Sie Ihren Widerspruch korrekt einreichen können.

Ihr Widerspruch leitet das Überprüfungsverfahren ein

Sobald Ihr Widerspruch bei uns eingeht, wird die getroffene Entscheidung noch einmal überprüft. War diese tatsächlich rechtmäßig und zweckmäßig? Dieses Verfahren ermöglicht es uns, eventuelle Fehler im Rahmen der Selbstkontrolle zu korrigieren. Ergibt die Prüfung, dass eine Korrektur notwendig ist, helfen wir Ihrem Widerspruch ganz oder teilweise ab. Falls Änderungen nicht möglich sind, erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid. Ziel des Verfahrens ist es, Ihnen unsere Entscheidungen transparenter zu machen.

Fragen und Antworten zum Widerspruchsverfahren

Es sind noch Fragen offen geblieben? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Widerspruchsverfahren.