Minijob-Checker für Haushalte

Minijob im Haushalt oder doch eher eine Gefälligkeitsleistung unter Nachbarn? Mit dem Minijob-Checker finden Sie heraus, ob Sie Ihre Helferin oder Ihren Helfer im Privathaushalt mit dem Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale anmelden müssen.

Gut zu wissen

Minijobber und Minijobberinnen dürfen durchschnittlich im Monat nicht mehr als 556 Euro verdienen. Auf ein Jahr gerechnet sind das bis zu 6.672 Euro.

So funktioniert der Minijob-Checker für Haushalte

Um zu überprüfen, ob es sich in Ihrem Fall um einen meldepflichtigen Haushaltsjob handelt, beantworten Sie einfach die Fragen im Minijob-Checker. Zu jeder Frage erhalten Sie Hinweise, die Ihnen bei der Beantwortung helfen.

Ihre Angaben

Frage 2

Handelt es sich um eine abhängige Beschäftigung?

Wenn Sie mit Ihrer Haushaltshilfe unter anderem Arbeitszeiten oder die Höhe des Verdienstes festlegen – meist in einem Arbeitsvertrag- liegt eine abhängige Beschäftigung vor, die bei der Minijob-Zentrale anzumelden ist.

Kann die Haushaltshilfe jedoch über ihren Arbeitseinsatz oder die Arbeitszeit frei bestimmen, trifft sie ihre eigenen Entscheidungen und trägt ein gewisses unternehmerisches Risiko, ist von einer selbstständigen Tätigkeit auszugehen. Selbstständige Tätigkeiten sind keine Minijobs, die bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden.

Weitere Unterschiede einer abhängigen Beschäftigung und einer selbstständigen Tätigkeit finden Sie hier .