Wie melde ich einen Minijobber im Haushalt mit monatlich unterschiedlichem Gehalt an?
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt melden Sie Ihre Haushaltshilfe mit dem Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale an. Zahlen Sie Ihrer Haushaltshilfe einen monatlich schwankenden Verdienst, vermerken Sie dies auf dem Haushaltsscheck und melden der Minijob-Zentrale den schwankenden Verdienst mit dem Halbjahresscheck.
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Erläuterung
Zahlen Sie Ihrer Haushaltshilfe einen monatlich schwankenden Verdienst, vermerken Sie dies als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber auf dem Haushaltsscheck, wenn Sie Ihre Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentraleanmelden.
Dafür kreuzen Sie auf dem Haushaltsscheck das Feld „Arbeitsentgelt monatlich schwankend“ an und tragen den ersten Monat des schwankenden Verdienstes und die Höhe ein. Für die nächsten Monate können Sie dann entweder jeden Monat einen neuen Haushaltsscheck einreichen oder noch einfacher: Sie nutzen unseren Halbjahresscheck.
Haben Sie noch weitere Fragen oder Anregungen zu diesem Thema?
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt entscheiden Sie, ob der Minijob mit einer Pauschsteuer von zwei Prozent oder individuell nach der Lohnsteuerklasse Ihres Minijobbers versteuert wird. Kreuzen Sie auf dem Haushaltsscheck "Ja" an, wenn Sie die einheitliche Pauschsteuer zahlen möchten. "Nein" bei individueller Versteuerung.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt können Sie mehrere Haushaltshilfen beschäftigen. Wichtig ist, dass Sie jede Haushaltshilfe mit dem Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale anmelden und Beiträge für diese zahlen. Die Verdienstgrenze gilt nicht für Sie als Arbeitgeber, sondern für jeden einzelnen Minijobber.