Häufige Fragen zum Thema Anmelden

Sie haben Fragen rund um das Thema Anmelden? Hier erhalten Sie die häufigsten Antworten rund um das Thema Anmelden.

Häufig gefragt zum Thema Anmelden

Was passiert, wenn ich meinen Minijobber nicht anmelde?

Wenn Sie Ihre Haushaltshilfe nicht anmelden, ist das illegal und Schwarzarbeit. Wegen dieser Ordnungswidrigkeit müssen Sie mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro rechnen. Bei einem Unfall kann die Unfallversicherung die ärztlichen Behandlungskosten von Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber zurückfordern, wenn der Minijob nicht angemeldet ist.

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Woher bekomme ich die Betriebsnummer (BBNR) zur Anmeldung eines Minijobs im Haushalt?

Für die Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe benötigen Sie eine Betriebsnummer für Ihren privaten Haushalt. Haben Sie noch keine Betriebsnummer, lassen Sie dieses Feld bei der Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe auf dem Haushaltsscheck frei. Die Minijob-Zentrale vergibt eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese per Post mit.

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Welche Frist gibt es bei der Anmeldung eines Minijobbers?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie die Anmeldung Ihrer Minijobber spätestens 6 Wochen nach dem Beginn des Minijobs bei der Minijob-Zentrale vornehmen. 

Bestimmte Branchen sind aber zu einer Sofortmeldung verpflichtet. Die Sofortmeldung müssen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung abgeben.  

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Woher bekommt ein Minijobber einen Versicherungsnummernachweis mit Versicherungsnummer?

Die Versicherungsnummer erhält seit 2005 jeder Bürger bei seiner Geburt. Sie gilt ein Leben lang. Haben Sie also noch keinen Versicherungsnummernachweis (oder früher Sozialversicherungsausweis) mit Ihrer Versicherungsnummer, erhalten Sie diese automatisch von der Deutschen Rentenversicherung, wenn Sie zum ersten Mal eine Beschäftigung aufnehmen.

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Wann muss ich die Steuernummer im Haushaltsscheck eintragen?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt müssen Sie bei der Anmeldung eines Minijobbers immer Ihre Steuernummer im Haushaltsscheck angeben. Dies ist unabhängig davon, für welche Art der Besteuerung des Minijobs Sie sich entscheiden. Ihre Steuernummer können Sie Ihrem letzten Steuerbescheid entnehmen.

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Was bedeutet Pauschsteuer „ja oder nein“ auf dem Haushaltsscheck?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt entscheiden Sie, ob der Minijob mit einer Pauschsteuer von zwei Prozent oder individuell nach der Lohnsteuerklasse Ihres Minijobbers versteuert wird. Kreuzen Sie auf dem Haushaltsscheck "Ja" an, wenn Sie die einheitliche Pauschsteuer zahlen möchten. "Nein" bei individueller Versteuerung.

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Wie melde ich einen Minijobber im Haushalt mit monatlich unterschiedlichem Gehalt an?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt melden Sie Ihre Haushaltshilfe mit dem Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale an. Zahlen Sie Ihrer Haushaltshilfe einen monatlich schwankenden Verdienst, vermerken Sie dies auf dem Haushaltsscheck und melden der Minijob-Zentrale den schwankenden Verdienst mit dem Halbjahresscheck.

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Welche Bankverbindung muss ich auf dem Haushaltsscheck angeben?

Auf dem Haushaltsscheck geben Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber Ihre Bankverbindung an. Die anfallenden Abgaben für Ihre Haushaltshilfe werden halbjährlich eingezogen. Hierzu erteilen Sie uns bei der Anmeldung mit dem Haushaltsscheck ein Lastschriftmandat. Dieser Zahlungsweg ist vom Gesetzgeber für das Haushaltsscheck-Verfahren vorgeschrieben.

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Was passiert, wenn ich meinen Minijobber nicht anmelde?

Wenn Sie Ihre Haushaltshilfe nicht anmelden, ist das illegal und Schwarzarbeit. Wegen dieser Ordnungswidrigkeit müssen Sie mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro rechnen. Bei einem Unfall kann die Unfallversicherung die ärztlichen Behandlungskosten von Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber zurückfordern, wenn der Minijob nicht angemeldet ist.

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Darf ich mehrere Haushaltshilfen beschäftigen?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt können Sie mehrere Haushaltshilfen beschäftigen. Wichtig ist, dass Sie jede Haushaltshilfe mit dem Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale anmelden und Beiträge für diese zahlen. Die Verdienstgrenze gilt nicht für Sie als Arbeitgeber, sondern für jeden einzelnen Minijobber.

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Woher bekomme ich die Betriebsnummer (BBNR) zur Anmeldung eines Minijobs im Haushalt?

Für die Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe benötigen Sie eine Betriebsnummer für Ihren privaten Haushalt. Haben Sie noch keine Betriebsnummer, lassen Sie dieses Feld bei der Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe auf dem Haushaltsscheck frei. Die Minijob-Zentrale vergibt eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese per Post mit.

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Gilt für versicherungspflichtige Arbeitnehmer in Haushalten auch das Haushaltsscheck-Verfahren?

Das Haushaltsscheck-Verfahren gilt nur für Minijobs im Privathaushalt. Wenn Sie Ihrer Haushaltshilfe mehr als durchschnittlich 538 Euro im Monat zahlen, ist sie versicherungspflichtig. Für versicherungspflichtige Haushaltshilfen gilt das Haushaltsscheck-Verfahren nicht. Die Anmeldung ist dann bei der Krankenkasse vorzunehmen.

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Welche Frist gibt es bei der Anmeldung eines Minijobbers?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie die Anmeldung Ihrer Minijobber spätestens 6 Wochen nach dem Beginn des Minijobs bei der Minijob-Zentrale vornehmen. 

Bestimmte Branchen sind aber zu einer Sofortmeldung verpflichtet. Die Sofortmeldung müssen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung abgeben.  

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Müssen Arbeitgeber von Haushaltshilfen die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) melden?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt müssen Sie die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) Ihrer Haushaltshilfe in der Regel nicht melden. Die Minjob-Zentrale erfragt die IdNr Ihrer Haushaltshilfe nur in den Fällen, in denen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber auf dem Haushaltsscheck Pauschsteuer „Nein“ angegeben haben.

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Als Arbeitgeber habe ich keine Steuernummer vom Finanzamt. Wie melde ich meine Minijobber?

Vereinzelt kann es vorkommen, dass Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin keine Steuernummer vom Finanzamt erhalten. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie ihren Sitz im Ausland haben oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft sind. Dann können Sie das entsprechende Feld in der Meldung zur Sozialversicherung ausnullen.

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Woher bekommt ein Minijobber einen Versicherungsnummernachweis mit Versicherungsnummer?

Die Versicherungsnummer erhält seit 2005 jeder Bürger bei seiner Geburt. Sie gilt ein Leben lang. Haben Sie also noch keinen Versicherungsnummernachweis (oder früher Sozialversicherungsausweis) mit Ihrer Versicherungsnummer, erhalten Sie diese automatisch von der Deutschen Rentenversicherung, wenn Sie zum ersten Mal eine Beschäftigung aufnehmen.

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Wie melde ich einen Minijobber an, den ich gleichzeitig im Haushalt und im Gewerbe beschäftige?

Beschäftigten Sie einen Minijobber gleichzeitig in Ihrem Haushalt und in Ihrem gewerblichen Betrieb, können Sie den Minijob nicht mit dem Haushaltsscheck anmelden. Es liegt ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor. Die Verdienste aus beiden Tätigkeiten sind zusammenzurechnen und über das gewerbliche Meldeverfahren zumelden.

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Wann muss ich die Steuernummer im Haushaltsscheck eintragen?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt müssen Sie bei der Anmeldung eines Minijobbers immer Ihre Steuernummer im Haushaltsscheck angeben. Dies ist unabhängig davon, für welche Art der Besteuerung des Minijobs Sie sich entscheiden. Ihre Steuernummer können Sie Ihrem letzten Steuerbescheid entnehmen.

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Kann ich meinen Minijobber auch ohne Versicherungsnummer anmelden?

Für die Anmeldung eines Minijobs benötigen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber die Versicherungsnummer Ihrer Minijobber. Diese entnehmen Sie bitte dem Versicherungsnummernachweis Ihres Minijobbers. Liegt Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber die Versicherungsnummer nicht vor, können Sie diese maschinell bei der Datenstelle der Rentenversicherung abfragen.

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Können Haushaltshilfen auch in Ferienwohnungen oder vermieteten Eigentumswohnungen arbeiten?

Wenn Ihre Haushaltshilfe in Ihrer Ferienwohnung arbeitet, kann ein Haushaltsjob vorliegen. Dies ist aber nur möglich, wenn Sie die Ferienwohnung ausschließlich für private Zwecke nutzen. Vermieten oder verpachten Sie die Ferienwohnung, liegt kein Haushaltsjob vor. Sie können Ihre Haushaltshilfe dann nicht über das Haushaltsscheck-Verfahren anmelden.

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