Welche Bankverbindung muss ich auf dem Haushaltsscheck angeben?
Auf dem Haushaltsscheck geben Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber Ihre Bankverbindung an. Die anfallenden Abgaben für Ihre Haushaltshilfe werden halbjährlich eingezogen. Hierzu erteilen Sie uns bei der Anmeldung mit dem Haushaltsscheck ein Lastschriftmandat. Dieser Zahlungsweg ist vom Gesetzgeber für das Haushaltsscheck-Verfahren vorgeschrieben.
Erläuterung
Die Minijob-Zentrale berechnet die Abgaben für Ihre Haushaltshilfe und bucht diese halbjährlich von Ihrem Konto ab. Für die Monate Januar bis Juni werden die Abgaben am 31. Juli abgebucht und für die Monate Juli bis Dezember am 31. Januar des folgenden Jahres.
Die Abbuchung umfasst die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, die Unfallversicherungsbeiträge, die Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft sowie gegebenenfalls die einheitliche Pauschsteuer. Sollte Ihre Haushaltshilfe rentenversicherungspflichtig sein, wird der Eigenanteil der Haushalthilfe ebenfalls von Ihrem Konto abgebucht. Den Beitragsanteil Ihrer Haushaltshilfe behalten Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber direkt vom Lohn ein.