Was passiert, wenn ich meinen Minijobber nicht anmelde?
Wenn Sie Ihre Haushaltshilfe nicht anmelden, ist das illegal und Schwarzarbeit. Wegen dieser Ordnungswidrigkeit müssen Sie mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro rechnen. Bei einem Unfall kann die Unfallversicherung die ärztlichen Behandlungskosten von Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber zurückfordern, wenn der Minijob nicht angemeldet ist.
Teilen
Erläuterung
Den Minijob anzumelden ist nicht nur Pflicht, sondern bringt für Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und für Ihren Minijobber einige Vorteile.
Haben Sie noch weitere Fragen oder Anregungen zu diesem Thema?
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt entscheiden Sie, ob der Minijob mit einer Pauschsteuer von zwei Prozent oder individuell nach der Lohnsteuerklasse Ihres Minijobbers versteuert wird. Kreuzen Sie auf dem Haushaltsscheck "Ja" an, wenn Sie die einheitliche Pauschsteuer zahlen möchten. "Nein" bei individueller Versteuerung.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt melden Sie Ihre Haushaltshilfe mit dem Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale an. Zahlen Sie Ihrer Haushaltshilfe einen monatlich schwankenden Verdienst, vermerken Sie dies auf dem Haushaltsscheck und melden der Minijob-Zentrale den schwankenden Verdienst mit dem Halbjahresscheck.