Mit dem Haushaltsscheck können Sie als Arbeitgeber Ihren Minijobber oder Ihre Minijobberin im Privathaushalt bei der Minijob-Zentrale anmelden.
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Eine Betriebsnummer brauchen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin, wenn Sie Ihre Minijobber anmelden und später dann die Abgaben zahlen wollen. Die Betriebsnummer ist eine achtstellige Nummer. Wenn Sie erstmalig einen Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin beschäftigen, haben Sie noch keine Betriebsnummer.
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Wenn Sie Ihre Haushaltshilfe nicht anmelden, ist das illegal und Schwarzarbeit. Wegen dieser Ordnungswidrigkeit müssen Sie mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro rechnen. Bei einem Unfall kann die Unfallversicherung die ärztlichen Behandlungskosten von Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber zurückfordern, wenn der Minijob nicht angemeldet ist.
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