Kann ich den Lohn meiner Haushaltshilfe bar bezahlen?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt können Sie den Lohn ihrer Haushaltshilfe bar bezahlen. Sie können den bar bezahlten Lohn trotzdem als Kosten von der Steuer absetzen und so von der Steuerermäßigung für Arbeitgeber im Privathaushalt profitieren.

Erläuterung

Ihre Einkommensteuer ermäßigt sich um 20 Prozent der entstandenen Kosten für Ihre Haushaltshilfe. Das können bis zu 510 Euro im Jahr sein. Hier finden Sie mehr zum Steuervorteil.

Als Nachweis für das Finanzamt erhalten Sie eine Finanzamtsbescheinigung von der Minijob-Zentrale. Diese bekommen Sie auch, wenn Sie Ihre Haushaltshilfe bar bezahlen. Die Bescheinigung wird nach Ablauf eines Kalenderjahres automatisch von uns ausgestellt und Ihnen per Post zugesandt. Die Bescheinigung beinhaltet die Höhe des Lohns an Ihre Haushaltshilfe und die an uns gezahlten Abgaben.

Barzahlungsverbot gilt nicht für Minijobs in Privathaushalten

Im Einkommensteuergesetz ist ein so genanntes Barzahlungsverbot geregelt. Demnach muss ein Auftraggeber seine Aufwendungen unbar, also zum Beispiel per Überweisung zahlen, damit er von Steuervergünstigungen profitieren kann. Dies gilt nach dem Wortlaut des Gesetzes für „haushaltsnahe Dienstleistungen“ und „Handwerkerleistungen“. Für Minijobs im Privathaushalt gilt dieses Barzahlungsverbot jedoch nicht.

Verwandte Fragen

Was ist der Haushaltsscheck?

Mit dem Haushaltsscheck können Sie als Arbeitgeber Ihren Minijobber oder Ihre Minijobberin im Privathaushalt bei der Minijob-Zentrale anmelden.

Vollständige Antwort anzeigen

Was bedeutet Pauschsteuer „ja oder nein“ auf dem Haushaltsscheck?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt entscheiden Sie, ob der Minijob mit einer Pauschsteuer von zwei Prozent oder individuell nach der Lohnsteuerklasse Ihres Minijobbers versteuert wird. Kreuzen Sie auf dem Haushaltsscheck "Ja" an, wenn Sie die einheitliche Pauschsteuer zahlen möchten. "Nein" bei individueller Versteuerung.

Vollständige Antwort anzeigen

Wie melde ich einen Minijobber im Haushalt mit monatlich unterschiedlichem Gehalt an?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt melden Sie Ihre Haushaltshilfe mit dem Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale an. Zahlen Sie Ihrer Haushaltshilfe einen monatlich schwankenden Verdienst, vermerken Sie dies auf dem Haushaltsscheck und melden der Minijob-Zentrale den schwankenden Verdienst mit dem Halbjahresscheck.

Vollständige Antwort anzeigen