Kann ich den Lohn meiner Haushaltshilfe bar bezahlen?
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt können Sie den Lohn ihrer Haushaltshilfe bar bezahlen. Sie können den bar bezahlten Lohn trotzdem als Kosten von der Steuer absetzen und so von der Steuerermäßigung für Arbeitgeber im Privathaushalt profitieren.
Erläuterung
Ihre Einkommensteuer ermäßigt sich um 20 Prozent der entstandenen Kosten für Ihre Haushaltshilfe. Das können bis zu 510 Euro im Jahr sein. Hier finden Sie mehr zum Steuervorteil.
Als Nachweis für das Finanzamt erhalten Sie eine Finanzamtsbescheinigung von der Minijob-Zentrale. Diese bekommen Sie auch, wenn Sie Ihre Haushaltshilfe bar bezahlen. Die Bescheinigung wird nach Ablauf eines Kalenderjahres automatisch von uns ausgestellt und Ihnen per Post zugesandt. Die Bescheinigung beinhaltet die Höhe des Lohns an Ihre Haushaltshilfe und die an uns gezahlten Abgaben.
Barzahlungsverbot gilt nicht für Minijobs in Privathaushalten
Im Einkommensteuergesetz ist ein so genanntes Barzahlungsverbot geregelt. Demnach muss ein Auftraggeber seine Aufwendungen unbar, also zum Beispiel per Überweisung zahlen, damit er von Steuervergünstigungen profitieren kann. Dies gilt nach dem Wortlaut des Gesetzes für „haushaltsnahe Dienstleistungen“ und „Handwerkerleistungen“. Für Minijobs im Privathaushalt gilt dieses Barzahlungsverbot jedoch nicht.