Wie erfahre ich, welche Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft für Minijobber zuständig ist?

Die Minijob-Zentrale teilt Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt mit, welche Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist. Die Adresse des zuständigen Unfallversicherungsträgers können Sie dem Abgabenbescheid entnehmen, den Sie halbjährlich von der Minijob-Zentrale erhalten.

Erläuterung

Der zuständige Unfallversicherer für Ihre Haushaltshilfen ist eine Unfallkasse oder ein Gemeinde-Unfallversicherungsverband. Die Zuständigkeit richtet nach dem Beschäftigungsort, in der Regel also nach Ihrem Wohnsitz als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber. Arbeitet Ihre Haushaltshilfe in Ihrer Zweit- oder Ferienwohnung, ist der Unfallversicherer zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich sich diese Arbeitsstätte befindet.

Zuständiger Unfallversicherungsträger

Den zuständigen Unfallversicherungsträger können Sie auch telefonisch bei der kostenfreien Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter 0800 6050404 von montags bis freitags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr oder per E-Mail unter info@dguv.de erfragen. Informieren Sie sich auch auf der Website der DGUV. 

Informieren Sie sich auch auf der Website der DGUV. 

Verwandte Fragen

Sind Haushaltshilfen auf dem Weg zur und von der Arbeit unfallversichert?

Bei der Minijob-Zentrale angemeldete Haushaltshilfen sind bei allen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und auf allen damit zusammenhängenden Wegen gesetzlich unfallversichert. Die Unfallversicherung greift auch auf dem direkten Weg von ihrer Wohnung zum Minijob und zurück. Private Tätigkeiten während der Arbeitszeit sind jedoch nicht versichert.

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Wer haftet für Schäden, die ein Minijobber im Haushalt verursacht?

Arbeitgeber tragen in der Regel das Schadensrisiko. Haushaltshilfen können für von ihnen verursachte Schäden nur haftbar gemacht werden, wenn sie den Schaden schuldhaft verursacht haben. Privathaushalte sollten ihre Haushaltshilfe daher im Vorfeld auf mögliche Gefahren aufmerksam machen und so dafür sorgen, dass ein Schaden erst gar nicht entsteht.

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Wie melde ich einen Arbeitsunfall beim Minijob im Haushalt?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt müssen Sie einen Arbeitsunfall Ihrer Haushaltshilfe der gesetzlichen Unfallversicherung melden. Dies gilt für alle Arbeitsunfälle, bei denen ärztliche Hilfe in Anspruch genommen wurde. Für die Anzeige des Arbeitsunfalls wenden Sie sich am besten direkt an Ihre zuständige Unfallkasse.

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